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Mehr Sicherheit für gefährliche Güter auf der Schiene

MEDIENMITTEILUNG

Mehr Sicherheit für gefährliche Güter auf der Schiene

Ab 2003 soll Gefahrengut auf der Schiene noch sicherer transportiert werden;
untragbar hohe Risiken werden schrittweise bis 2010 eliminiert. Eine
entsprechende Erklärung haben heute Umwelt- und Verkehrsminister Moritz
Leuenberger, Benedikt Weibel, Vorsitzender der Geschäftsleitung SBB, sowie
Beat Moser, Direktor der Gesellschaft für chemische Industrie SGCI,
unterschrieben. Die vorgesehenen Massnahmen umfassen freiwillige
Vorkehrungen seitens Chemie und SBB sowie gesetzliche Anpassungen zur
Erhöhung der Sicherheit.

Ziel des heute unterzeichneten Massnahmenpakets ist es, diejenigen Risiken
beim Gefahrenguttransport auf der Schiene zukünftig möglichst
auszuschliessen, die als untragbar hoch eingeschätzt werden. Dies trifft auf
34 Kilometer der Schweizer Bahnstrecken zu (siehe Kasten): Die
Wahrscheinlichkeit eines Unfalls ist hier zwar klein, mögliche Schäden an
Mensch und Umwelt sind aber als sehr hoch einzustufen. Das Paket zur
Erhöhung der Sicherheit ist im Auftrag des UVEK unter der Leitung des BUWAL
erarbeitet worden, zusammen mit Vertretern von Bundesbehörden (Bundesamt für
Verkehr, BAV, und Bundesamt für Strassen, ASTRA), den Schweizerischen
Bundesbahnen (SBB) sowie der Schweizerischen Gesellschaft für chemische
Industrie (SGCI).

Freiwillige Massnahmen und gesetzliche Anpassungen

Erste Massnahmen werden so rasch wie möglich ergriffen: Bis am 1. Januar des
nächsten Jahres verzichtet die schweizerische chemische Industrie
eigenverantwortlich auf den regelmässigen Binnentransport von Chlor in
Kesselwagen, unter anderem zwischen der Nordwestschweiz und dem Wallis.
Allein dadurch wird der Chlortransport in der Schweiz um etwa 25 Prozent
reduziert. Ebenfalls bis am 1. Januar 2003 rüsten die SBB freiwillig 623 bei
ihr eingestellte Kesselwagen mit Entgleisungsdetektoren aus.

Die gesetzlichen Massnahmen umfassen betriebliche Sonderbehandlungen,
verbesserte Kesselwagen sowie Verbote (vgl. gemeinsame Erklärung). Für die
beiden toxischen Gase Chlor und Schwefeldioxid werden die Risiken
schrittweise reduziert: Ab Anfang 2006 dürfen die erwähnten Gefahrenstoffe
nur noch unter verschärften Voraussetzungen (Sonderfahrten oder spezielle
Kesselwagen) transportiert werden, ab Anfang 2010 sind ausnahmslos spezielle
Kesselwagen einzusetzen, die deutlich sicherer sind. Im weiteren wird sich
die Schweiz auch auf internationaler Ebene für die sicherheitstechnische
Verbesserung von Kesselwagen einsetzen. Ein Verbot betrifft Phosgen: Der
äusserst giftige chemische Ausgangsstoff wird zurzeit nicht in Kesselwagen
transportiert, sondern in Kleinmengen; diese Praxis soll bis spätestens 1.
Januar 2004 gesetzlich verankert werden.

Die Gesamtinvestitionen zur Durchführung der Massnahmen belaufen sich auf
etwa 7 Mio. Franken; dabei geht es um die Beschaffung von
Entgleisungsdetektoren durch die SBB sowie von sichereren Kesselwagen durch
die schweizerische Gütertransport-Wirtschaft.

Hohes Sicherheitsniveau wird nochmals verbessert

Die gemeinsame Erklärung von SGCI, SBB und UVEK listet die erwähnten
Massnahmen detailliert auf. Sie hält zudem fest: Das Sicherheitsniveau beim
Gefahrenguttransport auf der Schiene ist im internationalen Vergleich
bereits heute sehr hoch  - durch die gemeinsamen Anstrengungen kann es aber
noch weiter verbessert werden. Die Erklärung sieht auch die Erarbeitung
eines Controllings vor sowie von Sanktionsmechanismen.

Im weiteren sollen flankierende Massnahmen verhindern, dass sich der
Transport von Chlor und Schwefeldioxid auf die Strasse verlagert. In grossen
Mengen werden diese heute ausschliesslich in Kesselwagen auf der Schiene
transportiert, wo das Unfallrisiko tiefer ist. Deshalb ist vorgesehen, bis
Anfang 2004 den Strassentransport der erwähnten druckverflüssigten Gase
sowie von Phosgen in Transportbehältern von mehr als 1000 kg Nettogewicht zu
verbieten.

Bern, 27. Juni 2002

UVEK  Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Pressedienst

Auskünfte:
André Schrade, stellvertretender Generalsekretär UVEK, Tel. 031 323 96 40
Bruno Oberle, Vizedirektor BUWAL, Tel. 031 322 24 94
Martin Schiess, Stv. Chef der Sektion Sicherheitstechnik BUWAL, Tel. 031 322
54 34
Danni Haerry, Pressechef SBB, Tel. 051 220 41 11
Richard Gamma, SGCI (Bereich Umweltschutz, Sicherheit, Technologie), Tel. 01
368 17 24

Beilagen:
- Gemeinsame Erklärung
- Karte "Aktualisierte Übersicht betreffend untragbare Personenrisiken"

Auf 34 Schienenkilometer ist das Risiko "untragbar" hoch

Der Transport gefährlicher Güter unterliegt der Störfallverordnung (StFV)
vom 1.4.1991 - eine Konsequenz des Unfalls von Schweizerhalle bei Basel
1986. Ihr Ziel ist es, Bevölkerung und Umwelt vor schweren Schädigungen
durch Störfälle zu schützen. Per August 2001 hatte das BUWAL die auf der
StFV basierenden Richtlinien für Verkehrswege erlassen, auf denen
Gefahrengut transportiert wird. Damit sind gesamtschweizerisch gültige
Kriterien geschaffen worden, um die vorhandenen Risiken einheitlich
beurteilen zu können. Diese "Beurteilungskriterien II zur Störfallverordnung
" unterscheiden drei Risikoklassen: 1. Untragbar. 2. Übergangsbereich.
3. Tragbar.
Mit dem vorliegenden Massnahmenpaket sollen die untragbar hohen Risiken
unter die kritische Schwelle und damit in den Übergangsbereich gesenkt
werden. Am risikoreichsten sind jene Strecken, auf denen grosse Mengen von
Gefahrengut durch dicht besiedeltes Gebiet transportiert werden. Die
aktualisierte Risikoübersicht zeigt, dass noch 34 Kilometer der Bahnstrecken
ein untragbar hohes Risiko aufweisen - eine erste summarische
Risikoeinschätzung war von 135 Streckenkilometern ausgegangen. Hauptgrund
für diesen Unterschied: Verbessertes Zahlenmaterial belegt, dass es in den
letzten Jahren zu einem Rückgang von Unfällen gekommen ist -  dank
verschiedenen Massnahmen wie z.B. Zugskontrolleinrichtungen. Zudem liegen
heute präzisere Daten zur Art und Menge der transportierten gefährlichen
Güter vor.