Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Die Schweiz soll nicht zur Finanzierung von terroristischen Aktivitäten missbraucht werden

Bundesrat will zwei UNO-Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus
ratifizieren

Bern, 27.06.2002. Die Schweiz soll von Terroristen nicht als
Durchgangs-station oder logistische Basis missbraucht werden. Dies will der
Bundesrat mit der Ratifikation von zwei UNO-Übereinkommen zur Bekämpfung der
Finanzierung des Terrorismus und terroristischer Bombenanschläge sowie mit
neuen Strafnormen sicherstellen. Er hat am Mittwoch die Botschaft zur
Ratifikation der beiden Übereinkommen und zur Strafrechtsrevision
verabschiedet.

Die Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus durch internationale
Zusammenarbeit haben nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den
USA markant an Bedeutung gewonnen. Den völkerrechtlichen Rahmen für diese
Aufgaben bilden insbesondere zwölf UNO-Übereinkommen und Zusatzprotokolle
zur Bekämpfung des Terrorismus, wovon die Schweiz bereits zehn ratifiziert
und umgesetzt hat. Mit dem Beitritt zu den beiden verbleibenden
Übereinkommen gegen die Finanzierung des Terrorismus und gegen
terroristische Bombenanschläge will der Bundesrat dafür sorgen, dass die
Schweiz auch in Zukunft kein atttraktiver Ort für Terroristen und keine
Basis für die Unterstützung terroristischer Aktivitäten sein soll.

Terroranschläge verhüten und bekämpfen

Das Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge
verpflichtet die Vertragsstaaten, die Urheber und Komplizen von Attentaten
mit Sprengsätzen oder anderen tödlichen Vorrichtungen (z.B. toxische
Chemikalien oder biologische Kampfstoffe) zu bestrafen. Es regelt zudem
die internationale Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung von
Terroranschlägen. Das Übereinkommen ist mit dem geltenden schweizeri-schen
Recht kompatibel und schafft keine neuen Verpflichtungen.

Dem Terrorismus die finanzielle Grundlage entziehen

Das Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus dehnt die
Strafbarkeit auf das Vorfeld terroristischer Aktivitäten aus, um dem
Terrorismus die finanzielle Grundlage zu entziehen. Eine Reihe von
präventiven und repressiven Massnahmen soll finanzielle Transaktionen
unterbinden, die zur Unterstützung und zum Erfolg terroristischer
Operationen beitragen könnten. Die Schweiz hat das Übereinkommen schon im
Juni des letzten Jahres unterzeichnet und wird nun mit der Ratifikation
dafür sorgen, dass der Finanzplatz Schweiz nicht zur Finanzierung von
terroristischen Aktivitäten missbraucht wird.

Neue Strafnormen

Um das Übereinkommen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung umzusetzen,
muss das strafrechtliche Instrumentarium vervollständigt werden. Im Zentrum
der Strafrechtsrevision stehen eine neue, allgemeine Terrorismusstrafnorm
sowie eine Strafnorm der Terrorismusfinanzierung. Die allgemeine
Terrorismusstrafnorm ermöglicht es, Urheber von Terroranschlägen strenger zu
bestrafen. Sie kommt dann zum Zug, wenn der Täter oder die Täter ein
Gewaltverbrechen begehen, um eine Bevölkerungsgruppe einzuschüchtern oder
einen Staat oder eine internationale Organisation zu nötigen.

Die Strafnorm der Terrorismusfinanzierung knüpft an diese Definition an und
bestraft jene Personen, die Vermögenswerte sammeln oder zur Verfügung
stellen, um dadurch terroristische Straftaten zu unterstützen. Weiter wird
die Bestimmung über die Verantwortlichkeit des Unternehmens, die vom
Parlament im Rahmen der Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches
bereits materiell bereinigt worden ist, in die neue Strafrechtsrevision
aufgenommen und auf terroristische Straftaten ausgedehnt. Schliesslich
sollen künftig alle terroristischen Akte von den Bundesbehörden verfolgt
werden.

Weitere Auskünfte:
Peter Müller, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41 33