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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Die Schweiz ist kein Hauptziel des internationalen Terrors

Lageeinschätzung nach dem 11. September 2001: Bericht des Bundesrates an das
Parlament

Bern, 27.06.2002. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Schweiz und Schweizer
Personen ein primäres Ziel terroristischer Akte werden,
ist derzeit gering. Es lässt sich aber nicht ausschliessen, dass die Schweiz
angesichts der Potenziale terroristischer Organisationen
von Terrorakten betroffen sein könnte und wie bereits in der Ver-gangenheit
weiterhin als logistischer Rückzugsraum benützt wird.

Zu diesem Schluss kommt der Bericht "Lage- und Gefährdungsanalyse Schweiz
nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001" des Bundesrates zuhanden
des Parlaments. Verschiedene parlamentarische Vorstösse hatten eine solchen
Bericht gefordert.

Gewaltextremistische und terroristische Gruppen beschaffen immer wieder
finanzielle Mittel in der Schweiz oder führen von hier aus logistische
Vor-bereitungen durch. Aktivitäten solcher Gruppen in der Schweiz - zum
Beispiel Geldsammelaktionen - können nicht nur die innere Sicherheit unseres
Landes beeinträchtigen, sondern auch indirekt zu politischem Druck durch
Staaten führen, die in direktem Konflikt mit entsprechenden Organisationen
stehen.

Hoch entwickelte und international stark vernetzte Volkswirtschaften bieten
aber nicht nur gewaltextremistischen Gruppen, sondern auch kriminellen
Organisationen Entfaltungsmöglichkeiten. Die so genannte Organisierte
Kriminalität (OK) ist vor allem im  Drogen-, Menschen- und Waffenhandel
aktiv und bedient sich dabei der Korruption, Erpressung sowie der
Geldwäscherei. Obschon keine Erkenntnisse vorliegen, wonach das
orga-nisierte Verbrechen in grösserem Umfang Politik und Wirtschaft
beeinflusst, wurden vereinzelt Aktivitäten krimineller Organisationen
festgestellt. Diese zielen darauf ab, die Vorzüge unseres Wirtschafts- und
Finanzplatzes auszunutzen.
Bedenklich sind vor allem mögliche Querverbindungen zwischen der
Orga-nisierten Kriminalität und terroristischen Gruppierungen.

Bereits ergriffene und geplante Massnahmen

Durch die Ereignisse vom 11. September 2001 wurden bereits zuvor erkannte
gesetzliche Lücken bei der präventiven Informationsbeschaffung
und -bearbeitung noch deutlicher.
Eine dieser Lücken hat der Bundesrat bereits im November 2001 behoben, indem
er gleichzeitig mit dem Verbot der Organisation Al Qaïda die
Aus-kunftspflichten von Behörden und Organisationen, die öffentliche
Aufgaben erfüllen, erweiterte und ihnen ein Melderecht gegenüber dem
Bundesamt für Polizei (BAP) einräumte.

Im Bereich der polizeilichen und sicherheitsdienstlichen Zusammenarbeit ist
die Schweiz zwar seit langem sehr gut in die internationalen
Zusam-menarbeitsformen eingebunden. Insgesamt müssen aber die
nachrich-tendienstlichen und polizeilichen Mittel und ihre Fähigkeiten zur
Bekämpfung der zunehmenden weltweiten Bedrohungen durch Terrorismus und
Organisierte Kriminalität verbessert werden. Dies dauert jedoch eine gewisse
Zeit und sollte deshalb rasch an die Hand genommen werden.

Weitere Auskünfte:
Jürg Bühler, Bundesamt für Polizei, 031 322 36 07