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Unterzeichnung des Freihandelsabkommens zwischen der EFTA und Singapur

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 26.6.2002

Unterzeichnung des Freihandelsabkommens zwischen der EFTA und Singapur

Bundesrat Pascal Couchepin hat am 26. Juni 2002 zusammen mit
Vertretern der EFTA-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein ein
umfassendes Freihandelsabkommen mit Singapur unterzeichnet. Das
Abkommen soll am 1. Januar 2003 in Kraft treten.

Das EFTA-Singapur-Abkommen ist das erste europäische
Freihandelsabkommen mit einem asiatischen Partner und das erste mit
einer umfassenden Regelung für den Marktzugang und den Schutz von
Investitionen. Der Handel mit Agrarprodukten ist - wie in der EFTA
üblich - durch bilaterale Zusatzabkommen der einzelnen EFTA-Staaten
mit Singapur geregelt.

Das Abkommen verbessert erheblich die Rechtssicherheit sowie die
Rahmenbedinungen für die Schweizer Wirtschaftsbeziehungen mit der
Handelsdrehscheibe Singapur: Für Industriewaren wird die Zollfreiheit
vertraglich abgesichert, ebenso der Marktzugang und die
Inländerbehandlung in einer Vielzahl von Dienstleistungssektoren;
Investoren bzw. Investitionen erhalten verbesserten Marktzugang und
Schutz. Dadurch wird die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft
auf dem stark wachsenden Markt Singapurs gestärkt, das Marktpotential
für Schweizer Waren und Dienstleistungen vergrössert und der Weg zu
einer beschleunigten Dynamik geöffnet. Das Abkommen beugt darüber
hinaus Diskriminierungen der Schweizer Wirtschaft gegenüber wichtigen
Konkurrenten wie Japan und den USA vor, welche mit Singapur ebenfalls
Freihandelsabkommen abgeschlossen haben beziehungsweise zur Zeit
aushandeln. Die Schweizer Exporte betrugen 2001 rund 1,6 Mia.
Schweizer Franken; die Direktinvestitionen in Singapur beliefen sich
Ende 2000 auf über 13 Mia. Schweizer Franken.

Das Abkommen mit Singapur ist Teil der von den EFTA-Ministern
beschlossenen geografischen und inhaltlichen Ausweitung der
EFTA-Freihandelspolitik. Seit Kurzem sah sich die EFTA veranlasst, ihr
Netz von Freihandelsabkommen in Europa und im Mittelmeerraum auf
Partner in Übersee auszuweiten und neben dem Warenhandel auch die
Bereiche Dienstleistungen, Investitionen und öffentliche Beschaffungen
in die Abkommen einzubeziehen. Damit soll der zunehmenden
Diskriminierung und drohenden Erosion der Wettbewerbsfähigkeit des
Wirtschaftsstandorts der Schweiz und der anderen EFTA-Staaten begegnet
werden, welche sich aus der weltweit zunehmenden Tendenz zu
umfassenden regionalen und überregionalen Präferenzabkommen ergeben.
Für die Schweiz als stark aussenwirtschaftsorientierte Volkswirtschaft
stellt der Abschluss von Freihandelsabkommen neben der europäischen
Integration und der WTO einen der drei Hauptpfeiler ihrer
Aussenwirtschaftspolitik dar. Die Schweiz beabsichtigt, im Rahmen der
EFTA ähnliche Abkommen mit weiteren Ländern ausserhalb Europas und des
Mittelmeerraums abzuschliessen. Mit Kanada und Chile laufen
Verhandlungen, mit Südafrika werden sie demnächst aufgenommen.

Auskünfte:
Botschafter Marino Baldi, seco, Tel. 031 324 07 55  
Minister Christian Etter, seco, Leiter Task Force EFTA-Drittlandverhandlungen, Tel. 031 324 08 62
Robin Tickle, Chef Kommunikationsdienst EVD, Tel. 079 211 62 28