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Abklärungen für permanente Luftraumüberwachung

MEDIENMITTEILUNG

Abklärungen für permanente Luftraumüberwachung

Der Bundesrat lässt abklären, ob die Überwachung des  schweizerischen
Luftraums neu geregelt werden soll . Das UVEK und das VBS wurden beauftragt,
in Zusammenarbeit mit dem EFD bis Mitte 2003 entsprechende Abklärungen zu
treffen. Das Büro für Flugunfalluntersuchungen (BFU) empfiehlt, eine
permanente Luftraumüberwachung mit einem sogenannten Primärradar
einzurichten.

Die Kontrolle und Führung des zivilen Flugverkehrs (Flugsicherung) und die
Luftraumüberwachung während Friedenszeiten über der Schweiz werden von der
skyguide wahrgenommen. Skyguide verfügt über einen sogenannten
Sekundärradar, der auf einem Transpondersystem basiert: Die bestehende
zivile Flugsicherung kann ein Flugzeug nur orten, wenn es über einen
Transponder verfügt. Dieses System wird seit 1954 in der internationalen
zivilen Luftfahrt für die Flugsicherung verwendet.

Im Gegensatz dazu kann der sogenannte Primärradar grundsätzlich sämtliche
Flugobjekte orten und verfolgen. Er dient der Luftraumüberwachung, ist
jedoch für die zivile Flugsicherung international nicht vorgeschrieben.
Sowohl skyguide als auch die Luftwaffe verfügen heute über
Primärradaranlagen (Lägern, Flughäfen Kloten und Genf, Florako). Im Rahmen
der Zusammenlegung der zivilen und militärischen Flugsicherung werden
bereits Teile des zivilen Flugsicherungssystems in das militärische
integriert. Das BFU hatte nun empfohlen, eine gemeinsame militärische und
zivile Radarluftanlage einzurichten. Damit würde laut BFU einerseits die
Vor-aussetzungen für eine permanente Luftraumüberwachung mit Primärradar auf
der zivilen Seite geschaffen und andererseits die Flugsicherung noch weiter
verbessert.

Die Umsetzung dieser Empfehlungen setzt voraus, dass verschiedene
organisatorische und finanzielle Fragen geklärt werden (z.B. Schnittstellen
zwischen den Systemen, Entscheidungswege und Interventionsmittel bei
Lufthoheitsverletzung, Investitions- und Betriebskosten). UVEK und VBS
wurden nun beauftragt, unter Einbezug des EFD die entsprechenden Abklärungen
an die Hand zu nehmen und dem Bundesrat bis Mitte 2003 Bericht zu erstatten.

Bern, 26. Juni 2002

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:

Lukas Bruhin, Leiter Direktionsstab öffentliche und gemischtwirtschaftliche
Unternehmen, 031 323 96 39