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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Leistungsbilanz im Asylbereich (Presserohstoff)

Parallel zur Ausarbeitung der Vorschläge im Rahmen der Gesetzesrevision
haben die Bundesbehörden in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen bereits
eine Reihe von Massnahmen ergriffen.

Im Bereich der Rückkehr

? die Schaffung der Abteilung Vollzugsunterstützung im Bundesamt für
Flüchtlinge;
? die Arbeiten im Rahmen der Projektgruppe Passagier 2. Die dort
erarbeiteten Empfehlungen bezüglich der begleiteten Rückführung konnten an
der diesjährigen Frühjahrskonferenz der KKJPD vorgelegt werden. Die
Umsetzung dieser Empfehlungen wird nun entsprechend der Verantwortlichkeiten
im Einzelnen von meinem Departement wie auch von den Kantonen in die Wege
geleitet.
? die Eröffnung der neuen Dienststelle swissREPAT am Flughafen Zürich Ende
August 2001. Diese Dienststelle organisiert im Auftrag der Kantone die
freiwillige Rückkehr wie auch den zwangsweisen Wegweisungsvollzug.
? die Realisierung von verschiedenen Rückkehrhilfeprogrammen, welche  als
Anreiz für die freiwillige Rückkehr von abgewiesenen Asylsuchenden gedacht
sind.

Im Verfahrensbereich

? kürzere, einfachere und einheitlichere Verfahren. Deshalb wird ab dem 1.
August 2002 jede der vier Empfangsstellen in der Schweiz mit einer
Verfahrenssektion verstärkt. Ziel dieser Massnahme ist eine beschleunigte
Behandlung derjenigen Gesuche, bei welchen eine frühe Erfassung und
umgehende Behandlung die gesamte Verfahrensdauer reduziert.
So können Aufwand und Kosten gesenkt und nach Möglichkeit Wegweisungen
direkt ab Empfangsstelle vollzogen werden.

Im Bereich internationale Zusammenarbeit

? wurde die Vernetzung und Zusammenarbeit deutlich verstärkt, dies auch in
Anlehnung an die Entwicklung in der EU.
? geniesst die Aushandlung von Rückübernahme- und Transitabkommen mit
wichtigen Herkunfts- und Transitstaaten im BFF oberste Priorität, da
konsequentes Handeln im Rückkehrbereich die Glaubwürdigkeit erhöht. In der
Vergangenheit konnte eine Reihe solcher Abkommen erfolgreich abgeschlossen
werden, namentlich mit unseren Nachbarländern oder den Nachfolgestaaten des
ehemaligen Jugoslawien: Bundesrepublik Jugoslawien, Bosnien und Herzegowina
und Mazedonien. Zu erwähnen ist auch der Notenwechsel für eine kontrollierte
Rückkehr nach Sri Lanka.
? wird mit den wichtigsten Herkunftsstaaten Westafrikas zur Zeit ein
Migrationsdialog geführt. Die Verhandlungen sind jedoch anspruchsvoll und
eine längerfristige Angelegenheit.

Weitere Auskünfte:
Brigitte Hauser-Süess, Informationsdienst BFF 031 325 93 50
Dominique Boillat, Informationsdienst BFF  031 325 98 80