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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Für mehr Transparenz bei der Beschaffung von Personendaten

Bundesrat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der Vernehmlassung zur Revision
des Datenschutzgesetzes

Bern, 26.6.2002. Das Hauptziel der Revision des Datenschutzgesetzes, die
erhöhte Transparenz bei der Beschaffung von Personendaten, ist in der
Vernehmlassung weitgehend unterstützt worden. Umstritten ist hingegen, ob
darüber hinaus ein Reformbedarf besteht. Der Bundesrat hat am Mittwoch von
den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen. Er wird im Herbst über das
weitere Vorgehen entscheiden.

16 Kantone, 5 politische Parteien (FDP, Jungfreisinnige, Liberale, SP und
SVP) und 14 Organisationen unterstützen die vorgeschlagene Revision des
Datenschutzgesetzes in ihrer Gesamtheit. Wirtschaftskreise lehnen die
Revision hingegen überwiegend oder teilweise ab. Sie befürchten einen
unverhältnismässigen Aufwand und praktische Schwierigkeiten. Ein Teil der
zustimmenden Organisationen bedauert andrerseits, dass die Revision nur eine
Minimallösung darstelle und insbesondere zu wenig die technologischen
Entwicklungen berücksichtige. Die Revision geht auf zwei Motionen zurück,
welche die Eidgenössischen Räte in den Jahren 1999 und 2000 überwiesen
haben.

Betroffene Personen sollen informiert werden

Die vorgeschlagenen Massnahmen zur Erhöhung der Transparenz bei der
Beschaffung von Personendaten werden von einer klaren Mehrheit grundsätzlich
befürwortet. Demnach sollen Privatpersonen und Bundesorgane verpflichtet
sein, die betroffene Person zu informieren, wenn besonders schützenswerte
Personendaten und Persönlichkeitsprofile beschafft werden. Gut aufgenommen
worden sind zudem die Einführung des Beschwerderechts des Eidg.
Datenschutzbeauftragten, die Verbesserung der Position der Person, die sich
einer Bearbeitung sie betreffender Daten widersetzen will, sowie die
Festlegung von Mindeststandards für die Datenschutzvorschriften der Kantone.

Nahezu unbestritten ist ferner die Unterzeichnung des Zusatzprotokolls zum
Europäischen Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen
Verarbeitung personenbezogener Daten. Das Zusatzprotokoll enthält
Bestimmungen über die Aufsichtsbehörden und die grenzüberschreitende
Datenübermittlung.

Umstrittene Punkte

Umstritten ist hingegen die Lockerung der Vorschrift, wonach bei der
Bearbeitung von Personendaten durch Bundesorgane eine formellgesetzliche
Grundlage bestehen muss. Gemäss Vernehmlassungsentwurf sollte eine Datenbank
mit Online-Zugang während einer begrenzten Pilotphase bereits vor
Inkrafttreten der formellgesetzlichen Grundlage gestützt auf eine Verordnung
des Bundesrates gestestet werden können. Kontrovers aufgenommen wurden
ferner die Aufhebung der Meldepflicht für Datensammlungen von Privatpersonen
sowie die Kompetenz des Datenschutzbeauftragten, bei den Kantonen Kontrollen
durchzuführen, wenn Bundesorgane und kantonale Behörden gemeinsam Daten
bearbeiten.

Weitere Auskünfte:
Monique Cossali Sauvain, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 47 89