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Nachrichtenlose Vermögen: Das durch die Verordnung vom 18. November 1998 eingeführte Verfahren zur Ausrichtung von Leistungen wird abgeschlossen

Bern, 26. Juni 2002

Pressemitteilung

Nachrichtenlose Vermögen: Das durch die Verordnung vom 18. November 1998
eingeführte Verfahren zur Ausrichtung von Leistungen wird abgeschlossen

Der Bundesrat hat vom Ergebnis des Entschädigungsverfahrens Kenntnis
genommen, durch welches an 90 Opfer des nationalsozialistischen Regimes oder
an ihre Rechtsnachfolger über eine Million Franken ausbezahlt worden sind.
Er hat beschlossen, die Verordnung vom 18. November 1998 außer Kraft zu
setzen, welche jenen Personen oder ihren Rechtsnachfolgern eine
Entschädigung zukommen liess, deren Guthaben im Rahmen der Durchführung des
"Bundesbeschlusses vom 20. Dezember 1962 über die in der Schweiz
befindlichen Vermögen rassisch, religiös oder politisch verfolgter Ausländer
oder Staatenloser" aufgelöst oder zu humanitären Zwecken verwendet worden
ist.

Im Rahmen der in der Schweiz unternommenen Nachforschungen und gestützt auf
den von den Historikern Peter Hug und Marc Perrenoud für das EDA
ausgearbeiteten Bericht über die von den Opfern des Nazi Regimes in der
Schweiz hinterlegten Guthaben, sowie die mit den Oststaaten getroffenen
Entschädigungsvereinbarungen, hatte der Bundesrat in einer Geste der
Solidarität den Grundsatz einer Entschädigung für die noch ausfindig zu
machenden Rechtsnachfolger angenommen, und die Verordnung vom 18. November
1998 erlassen, welche es allfälligen Ansprechern ermöglichte, sich bis zum
31. Dezember 1999 zu melden.

Dieses Verfahren geht auf den Bundesbeschluss von 1962 zurück, der
Vermögensverwaltern die Verpflichtung auferlegte, dem Bund jene Vermögen zu
melden, von deren Eigentümern man ohne Nachricht war. Unter den
nachrichtenlosen Vermögen befanden sich Guthaben, für die keine Suche nach
Berechtigten erfolgte. Dabei handelte es sich um Beträge von unter CHF
1000.-,  sowie um Vermögenswerte von Personen, deren Wohnsitz oder
Staatsangehörigkeit unbekannt blieb, oder die ihren letzten Wohnsitz in
einem der ehemaligen kommunistischen Staaten Osteuropas hatten.

Bis zum heutigen Tag hat der Bund aufgrund des Entschädigungsverfahrens, das
im Januar 1999 durch die Veröffentlichung einer Liste von 580 Kontoinhabern
im Internet und im Bundesblatt begann, an 90 Personnen CHF1'010'000.-
ausbezahlt.

Der Bundesrat hat nun vom Ergebnis des Verfahrens Kenntnis genommen und
beschlossen, die Verfügung vom 18. November 1998 außer Kraft zu setzen,
nachdem die Bearbeitung der bereits vorgebrachten, jedoch nach Ablauf der in
der Verordnung festgelegten Frist vom 31. Dezember 1999 eingereichten
Anträge, beendet ist.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN