Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

20 Franken für alle aus Umweltabgaben

MEDIENMITTEILUNG

20 Franken für alle aus Umweltabgaben

Die auf schwefelhaltigem Heizöl und flüchtigen organischen Verbindungen
erhobenen Lenkungsabgaben werden auf einfache Art an die Bevölkerung
zurückerstattet. Im näch-sten Jahr bekommt jeder Versicherte von seiner
Krankenkasse 20 Franken. Die dazu nö-tigen Verordnungsänderungen hat der
Bundesrat heute beschlossen. Mit den Lenkungs-abgaben soll der Ausstoss von
Lösemitteln und Schwefel verringert werden. Die Abga-ben bringen jährlich
zwischen 100 und 140 Mio. Franken ein, müssen aber an die Bevöl-kerung
zurückerstattet werden.

Im nächsten Jahr werden sämtliche Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz
in den Ge-nuss von rund 20 Franken kommen. Dieser Betrag wird ihnen von den
Krankenkassenprämien abgezogen. Das Geld stammt aus Einnahmen von
Lenkungsabgaben auf flüchtigen organi-schen Verbindungen (volatile organic
compounds, VOC) und Heizöl Extraleicht (HEL) zwischen 1998 bis 2001 (inkl.
Zinsen). Somit wird umgesetzt, was bei der Einführung dieser Abgaben der
ausdrückliche Wunsch des Gesetzgebers war: Die Lenkungsabgaben dürfen keine
neue Ein-nahmequelle des Staates darstellen, sondern deren Einnahmen sollen
an die Bevölkerung zu-rückgegeben werden.

Das Verfahren sieht vor, dass die Krankenkassen jeweils per Ende Jahr ihre
Mitglieder anläss-lich der Mitteilung der neuen Prämie über den
Verteilungsbetrag informieren. Dieser Betrag wird mit den Prämien für das
nächste Jahr verrechnet. Diese Lösung ist transparent und stellt für die
Krankenkassen keinen grossen administrativen Mehraufwand dar. Die
Verteilkosten betragen wenige Rappen pro Versicherten. Auf dieses Vorgehen
hat sich das BUWAL mit santésuisse geeinigt. An der Ausarbeitung des
Verfahrens beteiligt war auch das Bundesamt für Sozialver-sicherungen (BSV).

Keine Prämiensubvention

Obwohl mit der Verteilung der Umweltabgaben die Krankenkassenprämien leicht
gesenkt wer-den, handelt es sich hier keineswegs um eine Prämiensubvention.
Dieser Verteilungsweg stellt lediglich den administrativ einfachsten Weg
dar, das Geld an die Bevölkerung zu verteilen. Da die Grundversicherung für
alle obligatorisch ist, verfügen die Versicherer über das aktuellste
Register der Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz. Zudem besteht
zwischen den Kran-kenversicherern und ihren Mitgliedern schon ein
regelmässiger Zahlungsverkehr.

Rückerstattung mit Modellcharakter

Lenkungsabgaben auf Heizöl Extraleicht werden seit dem 1. Juli 1998 erhoben,
jene auf VOC seit dem 1. Januar 2000. Sie sollen dazu beitragen, dass diese
umweltschädigenden Stoffe sparsam und umweltschonend eingesetzt werden. Die
Einnahmen aus den beiden Abgaben belaufen sich bisher auf über 150 Millionen
Franken, wobei der HEL-Anteil mit 800'000 Franken gering ist. In den
nächsten Jahren werden Einnahmen zwischen 100 bis 140 Millionen Franken pro
Jahr erwartet. Das nun gewählte Verfahren kann auch der Auszahlung künftiger
Lenkungs-abgaben dienen, wie etwa der Abgabe auf schwefelhaltigen
Treibstoffen oder einer allfälligen CO2-Abgabe.

Änderung der VOC- und HEL-Verordnung

Damit der Bund diese einfache und kostengünstige Verteilungsregelung
realisieren kann, war es nötig, das in der VOC- und HEL-Verordnung
vorgesehene erste Auszahlungsjahr von 2002 auf 2003 zu verschieben. Mit dem
heutigen Entscheid passte der Bundesrat die VOC- und HEL-Verordnungen
entsprechend an. Ausserdem hat der Bundesrat bei der VOC-Verordnung die
Senkung der Schwelle für das Verpflichtungsverfahren von 200 Tonnen auf 50
Tonnen be-schlossen. Diese Vollzugserleichterung erlaubt es auch kleineren
und mittleren Firmen, die durch die VOC-Abgabe entstehende Kapitalbindung zu
vermeiden.

Forderungen der Wirtschaft
Gemäss geltendem Recht wird die VOC-Lenkungsabgabe stufenweise eingeführt:
Die VOC-Verordnung hält fest, dass der Abgabesatz von heute Fr. 2.- pro kg
VOC per 1. Januar 2003 auf Fr. 3.- steigt. Diese stufenweise Einführung der
Abgabe erlaubt es den Betroffenen, sich recht-zeitig auf den höheren
Abgabesatz einzustellen.
Im Vernehmlassungsverfahren hatte die Wirtschaft die Forderung eingebracht,
die VOC-Lenkungsabgabe auszusetzen oder zumindest den Abgabesatz nicht wie
vorgesehen auf Fr. 3.- zu erhöhen. Mit seinem heutigen Entscheid hält der
Bundesrat am geplanten Fahrplan fest. Die neuesten verfügbaren Zahlen
bezüglich der VOC-Emissionssituation zeigen, dass das vom Bundesrat
formulierte und vom Parlament bekräftigte VOC-Reduktionsziel bei weitem noch
nicht erreicht ist.

Bern, 26. Juni 2002

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
Arthur Mohr, Chef Abteilung Ökonomie und Forschung, BUWAL, 031 322 93 29
Christina Hürzeler, Abteilung Ökonomie und Forschung, BUWAL, 031 322 82 62
Yves Seydoux, Delegierter für Öffentlichkeitsarbeit, santésuisse, 031 326 63
61

Beilagen:
? Faktenblatt "Lenkungsabgaben auf VOC und HEL"
? Änderung der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen
Verbindun-gen (VOCV)
? Änderung der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf "Heizöl Extraleicht
 mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 Prozent (HELV)