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Beteiligung der Schweiz an der vorläufigen Mobilisierung von Ressourcen im Rahmen der neunten Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (FAD-IX)

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 26.6.2002

Beteiligung der Schweiz an der vorläufigen Mobilisierung von
Ressourcen im Rahmen der neunten Wiederauffüllung des Afrikanischen
Entwicklungsfonds (FAD-IX)

Der Bundesrat hat die Beteiligung der Schweiz an einer vorläufigen
Mobilisierung von Ressourcen im Rahmen der neunten Wiederauffüllung
des Afrikanischen Entwicklungsfonds mit einem nicht rückzahlbaren
Gesamtbetrag von 44 Millionen CHF gutgeheissen.

Der Afrikanische Entwicklungsfonds (AfDF) ist das konzessionelle
Kreditfenster der Afrikanischen Entwicklungsbank. Seit seiner Gründung
1971 ist der Fonds für zahlreiche afrikanische Länder eine der
wichtigsten Finanzquellen. Er gewährt den ärmeren Ländern des
Kontinents langfristige und äusserst zinsgünstige Darlehen mit dem
Ziel der Armutsbekämpfung.

Die Ressourcen des Fonds stammen aus nicht rückzahlbaren Beiträgen der
traditionellen Geberländer (Mitglieder der OECD) sowie einiger der
reicheren Länder Afrikas, Lateinamerikas und Asiens. Der Fonds wird
alle drei Jahre wiederaufgefüllt. Dabei wird jeweils die finanzielle
Lastenverteilung (Burden Sharing) zwischen den Geberländern
festgelegt.

Die neunte Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds hätte
schon Ende 2001 abgeschlossen sein sollen, um die Aktivitäten des
Fonds für die Jahre 2002-2004 zu decken. Die Verhandlungen kamen
jedoch aufgrund schwerwiegender Differenzen zwischen den Positionen
der USA und anderer Geberländer über die Höhe der nicht rückzahlbaren
Beiträge des Fonds zu keinem Ergebnis. Um die Aktivitäten des Fonds
nicht zu lähmen, wurde eine Interimslösung anvisiert. Die Geberländer
einigten sich darauf, freiwillige Zahlungen in der Höhe von einem
Drittel der anlässlich der letzten Wiederauffüllung des Fonds
(FAD-VIII) zur Verfügung gestellten Beträge zu leisten. Die auf diese
Weise mobilisierten Ressourcen belaufen sich auf total 450 Millionen
US Dollar. Obschon sich die Mehrheit der Geberländer an dieser
Interimslösung beteiligt, stehen die Vereinigten Staaten, Japan und
Italien abseits. Die Schweiz hat eine Beteiligung von 44 Millionen CHF
bewilligt, die als Vorauszahlung des Beitrages an die neunte
Wiederauffüllung der Ressourcen des Fonds betrachtet wird.

Die strategische Orientierung des Fonds zielt auf eine Stärkung der
öffentlichen Institutionen, die Verbesserung der Rahmenbedingungen für
den Privatsektor, die Förderung der Anliegen der Frauen in Afrika, den
nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen und die Verstärkung der
regionalen Zusammenarbeit.

Mit ihrem Beitrag an den AfDF bezeugt die Schweiz ihren Willen und
ihre Bereitschaft, ihren Anteil an die bedeutenden gemeinsamen
Anstrengungen der Geberländer zugunsten der armen Länder in Afrika zu
leisten. Sie bekräftigt damit ihre Absicht, die Zusammenarbeit
auszubauen und ihre Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit dem
afrikanischen Kontinent zu festigen.

Auskünfte:
C. Cudré-Mauroux, Multilaterale Finanzierungsinstitutionen, seco, 031
324 08 20,
F. Rohner, Multilaterale Angelegenheiten, DEZA, 031 322 36 58