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Die Schweiz engagiert sich gegen die Folter

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Bern, 25. Juni 2002

Pressemitteilung

Die Schweiz engagiert sich gegen die Folter

Seit 1997 wird der 26. Juni als internationaler Tag der Vereinten Nationen
zur Unterstützung von Folteropfern begangen. Aus diesem Anlass erinnert
Bundesrat Joseph Deiss, Vorsteher des EDA, daran, dass sich die Schweiz
entschlossen für Prävention und Unterdrückung der Folter sowie für die
Entschädigung der Folteropfer einsetzt. Er appelliert an die internationale
Gemeinschaft, sich ebenfalls für diese Ziele zu engagieren.

In zahlreichen Staaten der Welt werden Menschen immer noch gefoltert, um
Geständnisse zu erpressen, zu bestrafen, zu erniedrigen und oder den Willen
zu brechen. Frauen, Journalisten, Menschenrechtsverteidiger,
Minderheitsgruppen, Religionsvertreter, Zivilpersonen in bewaffneten
Konflikten und Kriegsgefangene sind die häufigsten Opfer. Dies, obwohl die
Anwendung der Folter in allen völkerrechtlichen Verträgen geächtet wird.

Die Förderung der Menschenrechte, der Demokratie und des Rechtsstaates ist
eines der Hauptziele der schweizerischen Aussenpolitik. Der Bundesrat setzt
sich aktiv ein für einen besseren Schutz der ihrer Freiheit beraubten
Personen, namentlich gegen Folter und unmenschliche und erniedrigende Strafe
oder Behandlung. Die Schweiz ist Vertragsstaat der Übereinkommen der UNO und
des Europarates, welche die Folter verbieten. Das Engagement unseres Landes
konzentriert sich einerseits auf die Verhütung und Verfolgung dieser
Handlungen sowie andererseits auf das Recht der Opfer auf Entschädigung und
auf faire und angemessene Wiedergutmachung.

Die Schweiz wird ihre Anstrengungen sowohl auf nationaler als auch auf
internationaler Ebene fortsetzen, um den Opfern der Folter einen besseren
Schutz zu gewähren. So hat sie im Oktober 2001 das Statut von Rom des
Internationalen Strafgerichtshofes ratifiziert, das am 1. Juli 2002 in Kraft
treten wird. Die Schweiz ist stolz darauf, einer der 60 Gründerstaaten
dieses Gerichtshofes zu sein. Die Folter wird im Statut ausdrücklich erwähnt
(Art. 7 und 8) und kann vom Gerichtshof verurteilt werden, wenn sie als
Kriegsverbrechen oder als Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen wird.

Unser Land war eine der treibenden Kräfte und Mitverfasser des
Fakultativprotokolls zum UNO-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame,
unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe. Dieses sieht ein
System für Besuche der Haftanstalten vor mit dem Ziel, jeglicher Form des
Missbrauchs vorzubeugen. Ein solcher Kontrollmechanismus bietet eine
wichtige Ergänzung zur Überwachungstätigkeit, die vom durch das
Übereinkommen eingerichteten Ausschuss gegen Folter bereits ausgeübt wird.
Die Schweiz wird dieses Jahr darauf hinwirken, dass das Protokoll im Juli
vom UNO-Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) und anschliessend im September
von der Generalversammlung verabschiedet wird. Die Schweiz wird dabei
natürlich von ihrem neuen Status als Vollmitglied der UNO profitieren, um
sich intensiv für die Annahme dieses Protokolls einzusetzen.

Der Vorrang, welcher der Bekämpfung des Terrorismus seit den Anschlägen vom
11. September 2001 eingeräumt wird, hat erneut die Bedeutung des humanitären
Völkerrechts hervorgehoben. Die Schweiz ist überzeugt, dass die Einhaltung
der völkerrechtlichen Bestimmungen mehr denn je von Nöten und von besonderer
Aktualität ist, und will ihr Engagement auch in Zukunft fortsetzen, um den
Schutz der Zivilpersonen und die Achtung ihrer Rechte -  unter allen
Umständen - sicherzustellen.