Verordnung über die Gebiete, welche vom ''Bundesbeschluss Bonny'' profitieren sollen. Neue Festlegung der wirtschaftlichen Erneuerungsgebiete
PRESSEMITTEILUNG / Bern, 21.6.2002
Verordnung über die Gebiete, welche vom ''Bundesbeschluss Bonny''
profitieren sollen.
Neue Festlegung der wirtschaftlichen
Erneuerungsgebiete
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement veröffentlicht die
Verordnung über die Festlegung der wirtschaftlichen
Erneuerungsgebiete. Aufgrund der Anpassung, welche vor allem
strukturelle Faktoren berücksichtigt, erhöht sich der Anteil der
begünstigten Gebiete von 25% auf etwas über 27% in Bezug auf die
Schweizer Bevölkerung.
Als der Bundesbeschluss über die wirtschaftlichen Erneuerungsgebiete
im Frühling 2001 verlängert wurde, verlangte das Parlament, dass für
die Festlegung der zu begünstigenden Gebiete vermehrt strukturelle
Faktoren berücksichtigt werden sollten. Deshalb wurde in die
Verordnung des Bundesrates ein Mechanismus eingeführt, welcher den
Kantonen einen grösseren Handlungsspielraum lässt: das Eidgenössische
Volkswirtschaftsdepartement (EVD) hat im Dezember 2001 Obergrenzen
bestimmt, auf deren Grundlage die Kantone detaillierte Vorschläge
einreichten. Die in der Verordnung des EVD verfügte Festlegung führte
zu einer leichten Erhöhung des Anteils der davon profitierenden
Gebiete, von 25 auf 27,3% in Bezug auf die Schweizer Bevölkerung.
Hinsichtlich der Verordnung vom 30. Juni 1997 ist festzuhalten:
Bei 2 Kantonen profitiert das ganze Kantonsgebiet: NE, JU;
In 7 Kantonen erhöht sich der Anteil im Vergleich zu 1997: BE, LU, FR,
SG, GR, TG, TI; 2 kommen neu dazu: OW und AR;
In 6 Kantonen verringert sich der Anteil der begünstigten Gebiete: UR,
GL, SO, SH, VD, VS;
9 Kantone profitieren nicht vom Bundesbeschluss: ZH, SZ, NW, ZG, BS,
BL, AI, AG, GE.
Auskünfte:
Philippe Jeanneret, Chef Ressort Unternehmen/Finanzierungen, 031 322
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