Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Verordnung über die Gebiete, welche vom ''Bundesbeschluss Bonny'' profitieren sollen. Neue Festlegung der wirtschaftlichen Erneuerungsgebiete

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 21.6.2002

Verordnung über die Gebiete, welche vom ''Bundesbeschluss Bonny''
profitieren sollen. 
Neue Festlegung der wirtschaftlichen Erneuerungsgebiete Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement veröffentlicht die Verordnung über die Festlegung der wirtschaftlichen Erneuerungsgebiete. Aufgrund der Anpassung, welche vor allem strukturelle Faktoren berücksichtigt, erhöht sich der Anteil der begünstigten Gebiete von 25% auf etwas über 27% in Bezug auf die Schweizer Bevölkerung. Als der Bundesbeschluss über die wirtschaftlichen Erneuerungsgebiete im Frühling 2001 verlängert wurde, verlangte das Parlament, dass für die Festlegung der zu begünstigenden Gebiete vermehrt strukturelle Faktoren berücksichtigt werden sollten. Deshalb wurde in die Verordnung des Bundesrates ein Mechanismus eingeführt, welcher den Kantonen einen grösseren Handlungsspielraum lässt: das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) hat im Dezember 2001 Obergrenzen bestimmt, auf deren Grundlage die Kantone detaillierte Vorschläge einreichten. Die in der Verordnung des EVD verfügte Festlegung führte zu einer leichten Erhöhung des Anteils der davon profitierenden Gebiete, von 25 auf 27,3% in Bezug auf die Schweizer Bevölkerung. Hinsichtlich der Verordnung vom 30. Juni 1997 ist festzuhalten: Bei 2 Kantonen profitiert das ganze Kantonsgebiet: NE, JU; In 7 Kantonen erhöht sich der Anteil im Vergleich zu 1997: BE, LU, FR, SG, GR, TG, TI; 2 kommen neu dazu: OW und AR; In 6 Kantonen verringert sich der Anteil der begünstigten Gebiete: UR, GL, SO, SH, VD, VS; 9 Kantone profitieren nicht vom Bundesbeschluss: ZH, SZ, NW, ZG, BS, BL, AI, AG, GE. Auskünfte: Philippe Jeanneret, Chef Ressort Unternehmen/Finanzierungen, 031 322 29 61