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125 Jahre Hochwasserschutz in der Schweiz


MEDIENMITTEILUNG

                                                               18. Juni 2002

125 Jahre Hochwasserschutz in der Schweiz

Am 22. Juni 1877 wurde das Bundesgesetz über die Wasserbaupolizei erlassen.
Es legte den Grundstein zu einem wirkungsvollen Schutz vor Überschwemmungen.
In einer Broschüre zeigt das Bundesamt für Wasser und Geologie (BWG), wie
sich der Hochwasserschutz von einer reinen Expertensache zu einer Aufgabe
gewandelt hat, die verschiedene Akteure in die Pflicht nimmt: Neben den
Behörden sind insbesondere auch Versicherungen und Grundeigentümer
gefordert.

In der dicht besiedelten Schweiz stellt der Schutz vor Hochwasser eine
zentrale Aufgabe dar: In den letzten 20 Jahren waren rund zwei Drittel aller
Schweizer Gemeinden mindestens einmal von einem Hochwasser betroffen.

Während der frühe Hochwasserschutz stark auf bauliche Massnahmen und
Flusskorrekturen setzte, kommen heute eine Reihe unterschiedlicher
Instrumente zur Anwendung. So wird grosses Gewicht auf die Vorsorge gelegt:
raumplanerische Massnahmen verhindern, dass an überschwemmungsgefährdeten
Orten überhaupt gebaut werden kann. Und wo bereits bestehende Anlagen oder
Gebäude von Hochwasser bedroht sind, kann mitunter mit geringfügigen
Eingriffen ins Gelände Abhilfe geschaffen werden. Hochwasser vorzubeugen
kann auch heissen, kanalisierte Flüsse freizulegen und ihnen mehr Raum zu
gewähren. Bei allen wasserbaulichen Massnahmen wird stets darauf geachtet,
dass die Gewässer ihre Funktion als natürliches Biotop auch in Zukunft
erfüllen können, während der Lebens- und Wirtschaftsraum für künftige
Generationen gesichert wird.

Das Restrisiko lässt sich allerdings nicht gänzlich ausschalten. Umsichtiges
Handeln aller muss dazu beitragen, den Schaden zu begrenzen. Ein
angemessenes Krisenmanagement ist dabei von ebenso grosser Bedeutung wie die
individuellen Massnahmen, welche die einzelnen Grundeigentümer vorsorglich
treffen können. Die Jubiläumsbroschüre des BWG zeigt an Fallbeispielen auf,
wie sich die Anstrengungen der Behörden und die Initiative Einzelner
sinnvoll ergänzen.

Die 16seitige, farbig illustrierte Broschüre "Hochwasser im Fluss - von der
Expertensache zum Anliegen aller" kann in deutscher, französischer und
italienischer Fassung bestellt werden beim BWG, Postfach, 2501 Biel oder bei
doku@bwg.admin.ch

Weitere Auskünfte:

Ruedi Bösch, Informationsbeauftragter BWG, Tel.032 328 87 01,
ruedi.boesch@bwg.admin.ch