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Bundesrat bestätigt Teilmonopol der SUVA


Medienmitteilung  14. Juni 2002

Bundesrat bestätigt Teilmonopol der SUVA

Gestützt auf die Ergebnisse einer vom Eidgenössischen Departement des Innern
eingesetzten Arbeitsgruppe hat der Bundesrat beschlossen, dass die
Schweizerische Unfallversicherungsanstalt SUVA ihren heu­tigen Status als
selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit einem ihr fest zugewiesenen
Tätigkeitsbereich (Teilmonopol) beibehalten soll. Ferner soll sie wei­terhin
das hauptsächliche Durchführungsorgan zur Verhütung von Unfällen und
Berufs­krankheiten (Arbeitssicherheit) mit hoheitlichen Funktio­nen bleiben.

Neu soll indessen die SUVA - nach Schaffung der erforderlichen gesetzlichen
Grundlagen - in ihren Kernkompetenzen

  a.. Sicherheit und Gesundheitsschutz
  b.. Risikoträger und Fallmanage­ment
  c.. Finanzanlagen und Akti­ven-/Passiven-Management
  d.. Dienstleistungen für das Gesundheitswe­sen Schweiz
zusätzliche Aufgaben übernehmen und neue Aktivitä­ten entfal­ten können.

Der Bundesrat stellt fest, dass das Unfallversiche­rungssystem effizient ist
und deshalb keiner grundsätzlichen Änderungen bedarf. Bei jeder Erweiterung
eines Geschäftsfelds der SUVA wird die Frage der Ver­einbarkeit der
privat­wirt­schaftlichen Tätigkeit mit den hoheitlichen Kontrollauf­gaben im
Bereich der Ar­beitssi­cherheit und der Monopolstellung zu prüfen sein.

Damit bereits heute Grundlagen für künftige Diskussionen über die
Organisa­tion dieser Sozialversicherung zur Verfü­gung gestellt werden
können, gibt der Bun­desrat eine Kosten/Nutzen-Analyse des heutigen Systems
der Unfallversiche­rung in Auftrag.

                        EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

                        Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:      Tel. 031 322 90 87

Peter Schlegel, Sektionschef

Sektion Unfallversicherung und Unfall­verhütung

Beilage: Bericht (deutsch, ohne Beilage) der Arbeitsgruppe

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