Bundesrat bestätigt Teilmonopol der SUVA
Medienmitteilung 14. Juni 2002
Bundesrat bestätigt Teilmonopol der SUVA
Gestützt auf die Ergebnisse einer vom Eidgenössischen Departement des Innern
eingesetzten Arbeitsgruppe hat der Bundesrat beschlossen, dass die
Schweizerische Unfallversicherungsanstalt SUVA ihren heutigen Status als
selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit einem ihr fest zugewiesenen
Tätigkeitsbereich (Teilmonopol) beibehalten soll. Ferner soll sie weiterhin
das hauptsächliche Durchführungsorgan zur Verhütung von Unfällen und
Berufskrankheiten (Arbeitssicherheit) mit hoheitlichen Funktionen bleiben.
Neu soll indessen die SUVA - nach Schaffung der erforderlichen gesetzlichen
Grundlagen - in ihren Kernkompetenzen
a.. Sicherheit und Gesundheitsschutz
b.. Risikoträger und Fallmanagement
c.. Finanzanlagen und Aktiven-/Passiven-Management
d.. Dienstleistungen für das Gesundheitswesen Schweiz
zusätzliche Aufgaben übernehmen und neue Aktivitäten entfalten können.
Der Bundesrat stellt fest, dass das Unfallversicherungssystem effizient ist
und deshalb keiner grundsätzlichen Änderungen bedarf. Bei jeder Erweiterung
eines Geschäftsfelds der SUVA wird die Frage der Vereinbarkeit der
privatwirtschaftlichen Tätigkeit mit den hoheitlichen Kontrollaufgaben im
Bereich der Arbeitssicherheit und der Monopolstellung zu prüfen sein.
Damit bereits heute Grundlagen für künftige Diskussionen über die
Organisation dieser Sozialversicherung zur Verfügung gestellt werden
können, gibt der Bundesrat eine Kosten/Nutzen-Analyse des heutigen Systems
der Unfallversicherung in Auftrag.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Tel. 031 322 90 87
Peter Schlegel, Sektionschef
Sektion Unfallversicherung und Unfallverhütung
Beilage: Bericht (deutsch, ohne Beilage) der Arbeitsgruppe
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