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Kernenergiehaftpflichtgesetz wird revidiert

MEDIENMITTEILUNG

Kernenergiehaftpflichtgesetz wird revidiert

Der Bundesrat hat das UVEK nach einer Aussprache beauftragt, bis Ende 2002
einen Vorentwurf für die Totalrevision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes
(KHG) vorzulegen. Der Vorentwurf soll so ausgestaltet werden, dass die
Schweiz das revidierte Pariser Kernenergiehaftpflicht-Über-einkommen und das
dazugehörige Brüsseler Zusatzübereinkommen ratifizieren kann.

In seiner Botschaft zum Kernenergiegesetz von Ende Februar 2001 hatte der
Bundesrat angekündigt, dass nach der Totalrevision der Atomgesetzgebung auch
das KHG revidiert würde. Die wichtigsten Ziele dieser Revision sind die
Erhöhung der Deckungssumme (zurzeit 1 Mrd. Franken) und die Ratifikation der
beiden genannten internationalen Übereinkommen. Durch die Revision wird die
im geltenden Recht bestehende unbeschränkte Haftpflicht der schweizerischen
Kernkraftbetreiber nicht tangiert.

Die internationalen Kernenergiehaftpflicht-Über-einkommen befinden sich seit
1998 in Revision und sollten in der zweiten Hälfte 2002 von den
interessierten Staaten unterzeichnet werden können. Sie setzen den
Mindestbetrag der Haftung auf 1,5 Mrd. Euro (ca. 2,25 Mrd. Franken) fest.
Die Ratifikation der Übereinkommen würde schweizerischen Geschädigten im
Falle eines Nuklearunfalls im Ausland die Gleichbehandlung mit ausländischen
Geschädigten sichern, was zurzeit nicht der Fall ist.

Bern, 14. Juni 2002

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Pressedienst

Auskünfte: Sandro Daïna, Bundesamt für Energie, Tel. 031/322 56 45