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System der Zulassungen für Fernmeldeanlagen wird abgeschafft

MEDIENMITTEILUNG

System der Zulassungen für Fernmeldeanlagen wird abgeschafft

Ab dem 1. Juli 2002 werden keine Zulassungen für Fernmeldeanlagen mehr
erteilt. Damit  entspricht die schweizerische Gesetzgebung in diesem Bereich
in allen Teilen der Regelung in der Europäischen Union.

Im Mai 2000 war die schweizerische Gesetzgebung an die EU-Richtlinie über
die Fernmeldeanlagen (R&TTE - Radio Equipment & Telecommunications Terminal
Equipment) angepasst worden. In dieser Richtlinie werden die Voraussetzungen
für das Inverkehrbringen von Telefonapparaten, Modems, Walkie-Talkies,
Babyphones, schnurlosen Mikrofonen usw. festgelegt.

Auf Grund der Erfahrungen, die nach dieser Anpassung an das
Gemeinschaftsrecht gemacht worden waren, und nach dem Inkrafttreten der
bilateralen sektoriellen Abkommen mit der EU wurde die Verordnung über
Fernmeldeanlagen jetzt erneut revidiert. Sie entspricht nun voll und ganz
der europäischen Regelung.

Wichtigste Änderung ist die Aufhebung des Systems der Zulassungen. Diese
waren in der Schweiz kaum mehr verwendet worden und sind in der
EU-Richtlinie nicht vorgesehen.

Fernmeldeanlagen, die auf dem Schweizer Markt in Verkehr gebracht werden
sollen, müssen die technischen Anforderungen erfüllen. Den Anlagen müssen
zudem eine vom Hersteller ausgestellte Konformitätserklärung sowie
Benutzerinformationen (über Verwendungsein-schränkungen usw.) beigelegt
werden. Die Anlagen selbst sind unter anderem mit dem Namen des Herstellers
und der Seriennummer zu kennzeichnen.

Bereits zugelassene Fernmeldeanlagen können weiterhin angeboten, verkauft
und verwendet werden.

Zusätzlich zu dieser Aufhebung des Systems der Zulassungen wurde die
Verordnung ergänzt und vereinfacht. Diese weiteren Änderungen betreffen vor
allem das Ausstellen und Vorführen von Prototypen, die den Vorschriften noch
nicht entsprechen. Damit soll die Entwicklung neuer Technologien und
Produkte gefördert werden.

Mit dieser Verordnungsrevision wird die EU-Kompatibilität voll und ganz
gewährleistet und ein erleichterter Zugang für neue Produkte zum Schweizer
Markt geschaffen.

Bern, 14. Juni 2002

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)
Solange Coulin
Tel. 032 327 58 47
Beilage: Verordnung über Fernmeldeanlagen