SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI |
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Medienmitteilung
Bundesrat revidiert Verordnungen über die politischen Rechte
Eidgenössische Volksabstimmungen künftig an fixen Daten
Abstimmungstermine brauchen künftig nicht mehr jedes Jahr speziell fixiert zu werden. Vielmehr finden eidgenössische Urnengänge fortan an festen Daten statt. So hat es der Bundesrat mit einer Revision der Verordnung über die Politischen Rechte festgelegt. Zugleich ermöglicht er Auslandschweizer Stimmberechtigten weitere Erleichterungen bei der Ausübung ihrer politischen Rechte.
Mit dem Ziel, die Abstimmungsplanung zu verbessern, hat die Bundeskanzlei letztes Jahr bei Kantonen, politischen Parteien, Wirtschaftskreisen und weiteren interessierten Organisationen ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Dieses ergab eine breite Zustimmung zum Vorschlag, die Abstimmungstermine anhand abstrakter Regeln auf Jahre hinaus festzulegen. Laut Beschluss des Bundesrates gelten in Zukunft die folgenden Abstimmungstermine:
Sollte aus nachvollziehbaren Gründen einmal eine Terminänderung nötig sein, entscheidet der Bundesrat jeweils spätestens im Juni des Vorjahres.
Bis zum Jahr 2010 ergeben die neuen Regeln folgende Termine für die eidgenössischen Volksabstimmungen:
Jahr |
1. Quartal |
2. Quartal |
3. Quartal |
4. Quartal |
2003 |
09.02. |
18.05. |
19.10. Nationalratswahlen |
30.11. |
2004 |
08.02. |
16.05. |
26.09. |
28.11. |
2005 |
27.02. |
05.06. |
25.09. |
27.11. |
2006 |
12.02. |
21.05. |
24.09. |
26.11. |
2007 |
11.03. |
17.06. |
21.10. Nationalratswahlen |
25.11. |
2008 |
24.02. |
01.06. |
28.09. |
30.11. |
2009 |
08.02. |
17.05. |
27.09. |
29.11. |
2010 |
07.03. |
13.06. |
26.09. |
28.11. |
Die Daten finden sich auch im Internet:
www.admin.ch/ch/d/pore/va/liste2020.html
Erleichterungen für Auslandschweizer
Der Bundesrat hat überdies Massnahmen beschlossen, mit denen Auslandschweizer Stimmberechtigten die Ausübung ihrer politischen Rechte besser ermöglicht werden. So können die Gemeinden die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer künftig eine Woche früher mit dem Stimmmaterial bedienen.
Schliesslich hat der Bundesrat beschlossen, Auslandschweizer Stimmberechtigten die Erneuerung ihres Eintrags im Stimmregister zu erleichtern. Die Stimmgemeinden stellen ihnen künftig mindestens einmal pro Jahr ein entsprechendes Formular zu. Dieses sollte, separat oder zusammen mit dem ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel, unterzeichnet an die Stimmgemeinde zurückgeschickt werden.
Die Änderung der Verordnung über die politischen Rechte der Auslandschweizer tritt per 1. August 2002 in Kraft. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA wird zusammen mit den Kantonen und Gemeinden für die Umsetzung sorgen und den Gemeinden das erwähnte Formular elektronisch zustellen.
Für Rückfragen: Hans-Urs Wili, BK, Sektion Politische Rechte 031 / 322 37 49
Pierre Buchs, EDA, Politische Abteilung VI 031 / 324 23 85
Markus Börlin, EDA, Politische Abteilung VI 031 / 322 33 48
Bern, 14. Juni 2002