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Revision des Tierschutzgesetzes: Positives Echo in der Vernehmlassung

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 14.6.2002

Revision des Tierschutzgesetzes: 
Positives Echo in der Vernehmlassung Die Vernehmlassung zum Vorentwurf des revidierten Tierschutzgesetzes erbrachte ein grundsätzlich positives Echo auf die meisten Vorschläge des Bundesrates. Einzig der Antrag, das Schächtverbot zu lockern, ergab fast durchgehend negative Stellungnahmen; das EVD hat am 13. März 2002 bekanntgegeben, dass es diesen Vorschlag nicht weiter verfolgen werde. Der Bun-desrat hat das EVD beauftragt, eine Botschaft auszuarbeiten. Insgesamt 218 Stellungnahmen setzen sich mit dem Vorentwurf des revidierten Tierschutzgesetzes auseinander. Die grössten Gruppen stellen die landwirtschaftlichen Organisationen und die Tierschutzvereine. Die Hauptziele der Revison, nämlich Massnahmen zur Verbesserung des Vollzugs, stossen grundsätzlich auf positive Reaktionen. Die Landwirtschaft legt Wert darauf, dass die vorgeschlagenen Massnahmen (Information, Ausbildung, Einbezug Dritter in den Vollzug, Zielvereinbarungen mit Kantonen) keine neuen wirtschaftlichen Lasten für die Nutztierhalter bringen; die Tierschutzkreise wünschen eine Erhöhung des Schutzniveaus der Tiere und einen Ausbau der Verwaltungs-, Rekurs- und Sanktionsierungsmassnahmen (Verbandsbeschwerderecht, Tieranwalt). Die Mehrzahl der Kantone ihrerseits verlangt, dass ihre Kontrolltätigkeit mit Gebühren abgegolten wird. Die Landwirtschaft verlangt nachdrücklich, dass die Kontrollen, die gemäss Landwirtschafts-, Lebensmittel-, Tierseuchen- und Tierschutzrecht angeordnet werden, besser koordiniert werden. Die stufengerechte Gestaltung des Erlasses (Grundsätze ins Gesetz, Details in die Verordnung) stösst in Tierschutzkreisen auf Misstrauen. Diese fürchten eine Aushöhlung des heute Erreichten durch den Verordnungsgeber, den Bundesrat. Die vom Bundesrat zur Diskussion gestellte Lockerung des Schächtverbots weckte ein heftiges und langanhaltendes negatives Echo in den Medien des ganzen Landes. Sie wird auch von den Stellungnahmen in der Vernehmlassung fast einhellig abgelehnt. Das EVD hat am 13. März 2002 bekanntgegeben, dass es bei der Arbeit am Revisionsprojekt diesen Vorschlag nicht weiterverfolgen werde. Der Bundesrat hat das EVD beauftragt, ihm in der 2. Jahreshälfte einen Botschaftsentwurf zum revidierten Tierschutzgesetz vorzulegen. Auskünfte: Lic.iur. Urs-Peter Müller, Rechtsdienst Bundesamt für Veterinärwesen (BVET), 079 300 86 54
Dr.med.vet. Jacques Merminod, Bundesamt für Veterinärwesen (BVET), 031 323 85 11
Robin Tickle, Chef Kommunikationsdienst EVD, Tel. 031 322 20 25