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Bundesbürgschaften zur Förderung der Schweizer Hochseeflotte

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 14.6.2002

Bundesbürgschaften zur Förderung der Schweizer Hochseeflotte

Der Bundesrat hat auf den 1. Juli 2002 die neue Verordnung über die
Verbürgung von Darlehen zur Finanzierung von schweizerischen
Hochseeschiffen in Kraft gesetzt, nachdem die eidgenössischen Räte
kürzlich einen Bürgschaftsrahmenkredit von 600 Millionen Franken zur
Finanzierung von Schweizer Hochseeschiffen bewilligt haben.
Ziel dieser Schifffahrtsförderungspolitik ist die Erhaltung eines
ausreichenden Bestandes an Hochseeschiffen unter Schweizer Flagge im
Interesse einer gesicherten Versorgung des Landes mit lebenswichtigen
Gütern und Dienstleistungen in Krisenlagen. Als Binnenland wäre die
Schweiz schweren Störungen des Seeverkehrs weit mehr ausgesetzt als
Staaten mit direktem Seeanstoss. Eine eigene Handelsflotte erhöht
nicht nur die Versorgungssicherheit unseres Landes, sondern auch seine
politische und wirtschaftliche Handlungsfähigkeit in einer Krise.

Während der nächsten zehn Jahre können nach den Vorschriften dieser
Verordnung Bundesbürgschaften zur Erleichterung der Finanzierung von
Hochseeschiffen gewährt werden. Angesichts einer weltweit massiven
Subventionierung der Hochseeschifffahrt bietet der Bund mit diesem
Instrument Schweizer Reedern günstige Rahmenbedingungen an, um
geeignete Handelsschiffe unter Schweizer Flagge zu registrieren. Ohne
diesen Anreiz bestünde die Gefahr, dass Schweizer Reeder fremde
Flaggen wählen würden, unter denen sie grössere Vorteile erwarten
könnten. Für Neubauten werden Bürgschaften bis zu 85 Prozent der
Erwerbskosten bei einer Laufzeit von längstens 15 Jahren gewährt. Bei
Zweithandschiffen werden Bürgschaftsumfang und Laufzeit angemessen
reduziert.

Seit 1948, als sich der Bund in der Flottenförderung zu engagieren
begann, hat er noch nie einen einzigen Franken verloren. Bis 1959
gewährte er zinsgünstige Darlehen, seither nur noch Bürgschaften.
Die Verordnung über die Verbürgung von Darlehen zur Finanzierung von
schweizerischen Hochseeschiffen tritt am 1. Juli 2002 in Kraft.

Den Text der «Verordnung über die Verbürgung von Darlehen zur
Finanzierung schweizerischer Hochseeschiffe» finden Sie unter
www.bwl.admin.ch (Rubrik Aktuell)

Auskünfte:
Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung, 3003 Bern 
Michael Eichmann, Chef Sektion Recht, Tel. 031 322 21 58