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25 Jahre Zusatzprotokolle zu den Genfer Abkommen von 1949

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

INTERNATIONALES KOMITEE VOM
ROTEN KREUZ, IKRK

INTERNATIONALES ROTKREUZ- UND
ROTHALBMONDMUSEUM, MICR

SCHWEIZERISCHES BUNDESARCHIV, BAR
Bern, 7. Juni 2002

Pressemitteilung

25 Jahre Zusatzprotokolle zu den Genfer Abkommen von 1949

Im Rahmen des Festaktes "25 Jahre Zusatzprotokolle zu den Genfer Abkommen
von 1949" hat Bundesrat Joseph Deiss heute dem Direktor des Internationalen
Rotkreuz- und Rothalbmondmuseums, Roger Mayou, das Originaldokument des
Genfer Abkommens von 1864 übergeben. Das Dokument, welches bisher im
Schweizerischen Bundesarchiv aufbewahrt wurde, ist jetzt als Leihgabe nach
Genf zurückgekehrt. Damit wird es im Museum erstmals für ein breites
Publikum zugänglich.
Die Übergabe fand in Anwesenheit von Jakob Kellenberger, Präsident des
Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, sowie Vertretern der Genfer
Behörden und des Schweizerischen Bundesarchives statt.
In seiner Ansprache hat Bundesrat Joseph Deiss die unverminderte Bedeutung
des humanitären Völkerrechtes in der heutigen Zeit hervorgehoben. Mit dem
Appell: "Bekräftigen wir unser Engagement für die Achtung des humanitären
Völkerrechts", wies er darauf hin, dass wir noch immer am Anfang des Weges
zu einer humaneren Welt stehen. Das humanitäre Völkerrecht sei nicht
selektiv anzuwenden. Es bestehe eine grosse Diskrepanz zwischen den
Rechtsverpflichtungen und der gelebten Wirklichkeit. Zudem seien die beiden
Zusatzprotokolle von zahlreichen Staaten noch nicht ratifiziert worden. Die
Aufgabe laute weiterhin, die Genfer Konventionen unter allen Umständen zu
respektieren und ihnen Respekt zu verschaffen, um den Opfern in allen
Konfliktsituationen einen minimalen Schutz zu gewähren. Die Umsetzung des
existierenden Rechts sei auch in Zukunft der zentrale Auftrag.
Die 1864 in Genf unterzeichnete "Konvention zur Verbesserung des Loses der
Verwundeten der Armeen im Felde" bildet den Beginn des schriftlich
niedergelegten humanitären Völkerrechts. Die Schweiz ist Vertrags- und
Depositarstaat der vier Genfer Abkommen von 1949 sowie der zwei
Zusatzprotokolle von 1977.

Fact Sheets zur Thematik finden Sie unter:  www.icrc.org

Für weitere Informationen kontaktieren Sie:
Daniel Haener, EDA Information, 079 301 70 31
Darcy Christen, IKRK, 079 217 32 31
Catherine Zimmermann, MICR, 078 622 68 15
Hans von Rütte, BAR, 079 789 46 06