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Antworten des BAZL an die Swiss zum Staatsvertrag

Medienmitteilung

Antworten des BAZL an die Swiss zum Staatsvertrag

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat der Swiss eine Reihe von Fragen
über die Folgen des Staatsvertrags mit Deutschland beantwortet. Mit den
Antworten des BAZL verfügt Swiss nun über die Grundlage, um ihre Position
zum Vertrag zu überprüfen.

Mit Schreiben vom 22. Mai 2002 bat Swiss das BAZL um die Beantwortung von
zehn Fragen, die sich für die Fluggesellschaft aus dem Staatsvertrag mit
Deutschland ergaben. Es ging Swiss, wie sie in dem Brief festhielt, darum,
eine Stellungnahme zu ihren Bedenken gegenüber dem Vertrag zu erhalten.
Gestützt darauf wolle sie ihre bisher ablehnende Haltung überprüfen.

Das BAZL hat die Antworten auf die Fragen inzwischen erarbeitet und sie der
Swiss heute zukommen lassen. Die zehn Hauptfragen, teilweise ergänzt durch
weitere Fragen, drehten sich mehrheitlich um die Auswirkungen der
Wochenendregelung auf den Flugbetrieb von Swiss. Die Wochenendregelung sieht
ein Flugverbot über süddeutschem Gebiet von 20.00 bis 09.00 Uhr an
Samstagen, Sonntagen und lokalen Feiertagen vor und tritt am 27. Oktober
2002 in Kraft.

Das BAZL vertritt unverändert die Ansicht, dass der Flughafen Zürich und
Swiss den Betrieb auch mit dem Staatsvertrag weiterhin ohne Einschränkungen
durchführen können. Der Vertrag ist flexibel ausgestaltet und enthält
Ausnahmebestimmungen, so etwa die Möglichkeit, aus Sicherheitsgründen oder
wegen schlechten Wetters Anflüge in der Sperrzeit weiterhin von Deutschland
her durchführen zu können

Mit der vertieften Stellungnahme des BAZL liegen Swiss jetzt die gewünschten
Informationen vor, um die eigene Haltung zum Staatsvertrag einer gründlichen
Prüfung zu unterziehen. Der Nationalrat entscheidet in der laufenden Session
über die Ratifikation des im vergangenen Oktober unterzeichneten Vertrages,
der Ständerat behandelt das Geschäft voraussichtlich in der Herbstsession.

Bern, 6. Juni 2002

Bundesamt für Zivilluftfahrt
Information

Auskunft: Daniel Göring, Informationsbeauftragter BAZL, Telefon 031 324 23
35

Texte français au verso
Testo italiano a tergo