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KKW Beznau II: Einsprachefrist abgelaufen

MEDIENMITTEILUNG

KKW Beznau II: Einsprachefrist abgelaufen

Gegen das Gesuch um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung des
Kernkraftwerks Beznau II (KKB II) haben einige Tausend Personen, mehrere
Organisationen und Vereine sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften
Einsprache erhoben. Mehr als 99 Prozent der Einsprachen sind vervielfältigte
Formulare und stammen aus Österreich. Gestützt auf das
"Nuklearinformationsabkommen" Schweiz-Österreich hat das Bundesministerium
für auswärtige Angelegenheiten eine Stellungnahme zum Gesuch der NOK
eingereicht.

Das KKW Beznau verfügt über eine bis am 31. Dezember 2004 befristete
Betriebsbewilligung. Die Nordostschweizerischen Kraftwerke AG (NOK) hatte
ihr Gesuch am 17. November 2000 eingereicht. Dieses wurde nach Vorliegen der
vollständigen Dokumentation vom 5. März bis 5. Juni 2002 öffentlich
aufgelegt.

Die Hauptargumente gegen das Vorhaben sind:

- Durch das Erteilen einer unbefristeten Bewilligung würde der Betrieb des
KKW für immer der direkten Kontrolle durch die Öffentlichkeit entzogen.

- Eine unbefristete Bewilligung entspräche nicht der langjährigen Praxis des
Bundesrates.

- Durch eine Befristung der Bewilligung würde die Betreiberin gezwungen, von
sich aus Alternativen zur gegenwärtigen Produktion von Strom in
Kernkraftwerken zu evaluieren.

- Das KKW Beznau sei sicherheitstechnisch überholt.

- Wichtige Komponenten (z.B. Reaktordruckbehälter) seien auf einen Betrieb
von 40 Jahren ausgelegt. Angaben zur Alterungsproblematik seien in den
aufgelegten Unterlagen jedoch nicht enthalten.

- Der Schutz gegen terroristische Angriffe und den Absturz von grossen
Passagierflugzeugen sei ungenügend.

Die Einsprachen werden nun der NOK zur Stellungnahme unterbreitet. Die
Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) und die Eidg.
Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) werden das Gesuch
prüfen. Das Gutachten der HSK und die Stellungnahme der KSA werden in einem
späteren Zeitpunkt ebenfalls öffentlich aufgelegt. Der Bundesrat wird
voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2004 über das Gesuch entscheiden.

Bern, 7. Juni 2002

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Philippe Huber, Bundesamt für Energie, Tel.: 031 / 322 56 52