Weko bewilligt den teilweisen vorzeitigen Vollzug des Zusammenschlussvorhabens zwischen Ernst & Young und Arthur Andersen
PRESSEMITTEILUNG / Bern, 3.6.2002
Weko bewilligt den teilweisen vorzeitigen Vollzug des
Zusammenschlussvorhabens zwischen Ernst & Young und Arthur Andersen
Ernst & Young und Arthur Andersen haben am 28. Mai 2002 ihr
Zusammenschlussvorhaben bei der Wettbewerbskommission (Weko) gemeldet.
Um einem Vertrauensverlust in Arthur Andersen entgegenzuwirken, haben
sie beantragt, dass Arthur Andersen ab sofort verbundenes Mitglied von
Ernst & Young International werden darf.
Die Weko hat dies als Vollzugshandlung beurteilt und aus wichtigen
Gründen vorzeitig bewilligt. Das Zusammenschlussvorhaben wird nun
einer einmonatigen Vorprüfung unterzogen. Die Vorprüfung endet
spätestens am 1. Juli 2002.
Auskünfte:
Rolf Dähler, 031 / 322 20 41, Rolf.Daehler@weko.admin.ch