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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Neuer Hochschulartikel in der Bundesverfassung


Neuer Hochschulartikel in der Bundesverfassung:
der Bundesrat nimmt Kenntnis vom Ergebnis der Vernehmlassung und gibt
Auftrag für die Erarbeitung einer Botschaft an das Parlament

In der Vernehmlassung zu einem neuen Verfassungsartikel über die Hochschulen
sind über 60 Stellungnahmen eingegangen. Eine breite Mehrheit der
Vernehmlassenden drückt sich für eine Verfassungsänderung aus, um die als
notwendig anerkannte ganzheitliche Steuerung der Hochschulpolitik zu
gewährleisten und damit den Herausforderungen der internationalen Konkurrenz
und der Wissensökonomie wirksam zu begegnen. Der Bundesrat hat vom Ergebnis
der Vernehmlassung Kenntnis genommen und das Eidgenössische Departement des
Innern und das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement mit der
Erarbeitung einer Botschaft an die Eidgenössischen Räte beauftragt.

Bei der Erarbeitung der Botschaft soll die Vorlage in enger Zusammenarbeit
mit den wichtigsten Partnern (namentlich die Erziehungsdirektorenkonferenz
EDK) nochmals überarbeitet werden und sollen die im Rahmen der
Vernehmlassung kritisierten Punkte einer gründlich Prüfung unterzogen
werden. Die Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse hat gezeigt, dass die
vorgeschlagene Verfassungsänderung grundsätzlich als notwendig anerkannt
wird, die Vorlage aber noch keine einhellige Zustimmung findet.

Eine Gruppe Vernehmlassender, bestehend vor allem aus den
Universitätskantonen, der CVP und der SVP, vertritt einen föderalistischen
Standpunkt. Sie lehnt die Einmischung des Bundes in Kompetenzbereiche, die
als kantonal betrachtet werden, ab. Dieser Ansicht widersprechen die SP, die
Gewerkschaften und ein Kanton, für die nur der Bund in der Lage ist,
diejenige Steuerung sicherzustellen, mit der die an die schweizerischen
Hochschulen gestellten Herausforderungen bewältigt werden können. Eine
Mittelstellung nimmt eine grössere Anzahl Kantone ein, die zwar vom
Grundsatz der auf einer Vereinbarung gründenden Partnerschaft zwischen
Kantonen und Bund ausgehen, die indessen bereit wären, unter genau
bestimmten Bedingungen dem Bund weitere Kompetenzen zu übertragen. Die
Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) fürchtet ein
Demokratiedefizit und fordert eine verfassungsrechtlich klar geregelte
Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen.

Verschiedene Stellungnahmen von Seiten der Arbeitgeberverbände und der FDP
halten dafür, auf Verfassungsstufe die politische und strategische Steuerung
des Hochschulsystems einem Verwaltungsrat zu übertragen, der sich aus
Vertretern des Bundes, der Kantone und weiterer Kreise, auch der Wirtschaft,
zusammensetzt.

Der Bundesrat sollte den Eidgenössischen Räten im Januar 2003 eine Botschaft
zu einem neuen Verfassungsartikel über die Hochschulen vorlegen.

      EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
      Presse- und Informationsdienst
     EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
      Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Dr. Beat Vonlanthen, Vize-Direktor der Gruppe für Wissenschaft und
Forschung, Tel. 031 322 82 11

Beilage:
Vernehmlassungsbericht (verfügbar auch auf Internet unter www.gwf-gsr.ch)