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Bilaterale Abkommen Schweiz - EU und revidierte EFTA-Konvention: Inkrafttreten am 1. Juni 2002

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 31.5.2002

Bilaterale Abkommen Schweiz - EU und revidierte EFTA-Konvention: 
Inkrafttreten am 1. Juni 2002 Die bilateralen Abkommen Schweiz-EU vom Juni 1999 treten morgen Samstag, 1. Juni 2002, in Kraft. Diese Abkommen stärken den Wirtschaftsstandort Schweiz und erleichtern den Zugang zum Europäischen Binnenmarkt. Ebenfalls am 1. Juni 2002 in Kraft treten die revidierte EFTA-Konvention, welche den wesentlichen Rechtsbestand der neuen bilateralen Abkommen auf die EFTA-Länder ausdehnt, sowie mehrere Bundesgesetze und Verordnungen, die mit den neuen Abkommen in Zusammenhang stehen. Die bilateralen Abkommen vom Juni 1999 sind das wichtigste Vertragspaket, das mit der Europäischen Union (EU) seit dem Freihandelsabkommen von 1972 abgeschlossen werden konnte. Die ersten bilateralen Verhandlungen wurden am 12. Dezember 1994 eröffnet und vier Jahre später, am 11. Dezember 1998, abgeschlossen; sie umfassen sieben Bereiche: Forschung, öffentliches Beschaffungswesen, technische Handelshemmnisse, Landwirtschaft, Luftverkehr, Landverkehr und Personenfreizügigkeit. Diese Abkommen stellen die wirtschaftlichen Beziehungen der Schweiz zur EU, ihrer wichtigsten Lieferantin und Kundin, auf eine solide Grundlage. Gut 60% der schweizerischen Exporte gehen in die EU, rund 80% unserer Importe kommen aus diesem Raum. Die bilateralen Abkommen nähern die Schweiz der Europäischen Union an; sie eröffnen dank der Personenfreizügigkeit insbesondere den Jungen neue Möglichkeiten. Beide Vertragsparteien sind für die Umsetzung und die Anwendung der Abkommen auf ihren Territorien selber zuständig. Die Schweiz hat zu diesem Zweck zahlreiche Bundesgesetze und Verordnungen geändert sowie einzelne neue erlassen. Diese Rechtsänderungen treten gleichzeitig mit den bilateralen Abkommen in Kraft. Auch zur Umsetzung der revidierten EFTA-Konvention waren verschiedene Rechtsakte zu ändern oder neu zu erlassen. Diese Konvention dehnt die wesentlichen Bestimmungen der neuen bilateralen Abkommen auf die Mitgliedstaaten der EFTA (Norwegen, Island und Liechtenstein) aus, namentlich die Personenfreizügigkeit. Auch diese Neuerungen treten auf den 1. Juni 2002 in Kraft. Auskünfte: Integrationsbüro EDA/EVD
Information
www.europa.admin.ch
Tel. 031 322 22 22