Bilaterale Abkommen Schweiz - EU und revidierte EFTA-Konvention: Inkrafttreten am 1. Juni 2002
PRESSEMITTEILUNG / Bern, 31.5.2002
Bilaterale Abkommen Schweiz - EU und revidierte EFTA-Konvention:
Inkrafttreten am 1. Juni 2002
Die bilateralen Abkommen Schweiz-EU vom Juni 1999 treten morgen
Samstag,
1. Juni 2002, in Kraft. Diese Abkommen stärken den Wirtschaftsstandort
Schweiz und erleichtern den Zugang zum Europäischen Binnenmarkt.
Ebenfalls am 1. Juni 2002 in Kraft treten die revidierte
EFTA-Konvention, welche den wesentlichen Rechtsbestand der neuen
bilateralen Abkommen auf die EFTA-Länder ausdehnt, sowie mehrere
Bundesgesetze und Verordnungen, die mit den neuen Abkommen in
Zusammenhang stehen.
Die bilateralen Abkommen vom Juni 1999 sind das wichtigste
Vertragspaket, das mit der Europäischen Union (EU) seit dem
Freihandelsabkommen von 1972 abgeschlossen werden konnte. Die ersten
bilateralen Verhandlungen wurden am 12. Dezember 1994 eröffnet und
vier Jahre später, am 11. Dezember 1998, abgeschlossen; sie umfassen
sieben Bereiche: Forschung, öffentliches Beschaffungswesen, technische
Handelshemmnisse, Landwirtschaft, Luftverkehr, Landverkehr und
Personenfreizügigkeit.
Diese Abkommen stellen die wirtschaftlichen Beziehungen der Schweiz
zur EU, ihrer wichtigsten Lieferantin und Kundin, auf eine solide
Grundlage. Gut 60% der schweizerischen Exporte gehen in die EU, rund
80% unserer Importe kommen aus diesem Raum. Die bilateralen Abkommen
nähern die Schweiz der Europäischen Union an; sie eröffnen dank der
Personenfreizügigkeit insbesondere den Jungen neue Möglichkeiten.
Beide Vertragsparteien sind für die Umsetzung und die Anwendung der
Abkommen auf ihren Territorien selber zuständig. Die Schweiz hat zu
diesem Zweck zahlreiche Bundesgesetze und Verordnungen geändert sowie
einzelne neue erlassen. Diese Rechtsänderungen treten gleichzeitig mit
den bilateralen Abkommen in Kraft.
Auch zur Umsetzung der revidierten EFTA-Konvention waren verschiedene
Rechtsakte zu ändern oder neu zu erlassen. Diese Konvention dehnt die
wesentlichen Bestimmungen der neuen bilateralen Abkommen auf die
Mitgliedstaaten der EFTA (Norwegen, Island und Liechtenstein) aus,
namentlich die Personenfreizügigkeit. Auch diese Neuerungen treten auf
den 1. Juni 2002 in Kraft.
Auskünfte:
Integrationsbüro EDA/EVD
Information
www.europa.admin.ch
Tel. 031 322 22 22