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AOC-Eintrag für ''Formaggio d'alpe ticinese''

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 31.5.2002

AOC-Eintrag für ''Formaggio d'alpe ticinese''

„Formaggio d'alpe ticinese“ ist die erste Tessiner
Ursprungsbezeichnung und der fünfte Schweizer Käse mit einer
geschützten Ursprungsbezeichnung (AOC).

Nach „L‘Etivaz“, „Gruyère“ „Tête de Moine, fromage de Bellelay“ und
„Sbrinz“ hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Bezeichnung
„Formaggio d'alpe ticinese“ in das Register der geschützten
Ursprungsbezeichnungen eingetragen.
Das Eintragungsgesuch für „Formaggio d'alpe ticinese“ wurde am 15.
Januar 2002 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der gesetzlichen Frist von
drei Monaten sind keine Einsprachen eingegangen. Die Bezeichnung
„Formaggio d'alpe ticinese“ konnte somit in das Register der
geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) und der geschützten
geografischen Angaben (GGA) eingetragen werden.

Die Herstellung von Alpkäse im Tessin hängt mit der herkömmlichen
Bewirtschaftung des Landes zusammen, die sich aufgrund der Topographie
des Kantons bis in die Höhenlagen ausdehnt. Die Verwurzelung der
Alpbewirtschaftung in der ländlichen Gesellschaft des Tessins und mit
ihr die Herstellung von Alpkäse gehen bis ins 12. Jahrhundert zurück.
Der „Formaggio d'alpe ticinese“ wird aus roher Kuhmilch hergestellt.
Möglich ist auch die Beimischung von bis zu 30 Prozent Ziegenmilch.
Seinen guten Ruf verdankt der Käse insbesondere der südlich der Alpen
wachsenden Flora sowie der traditionellen Herstellung nur während der
Sömmerungszeit. All diese Faktoren verleihen dem „Formaggio d'alpe
ticinese” den charakteristischen Geschmack und sein Aroma.

Mit dem GUB/GGA-Register lassen sich die Gebietsnamen von
landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen (Wein ausgenommen), deren
Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft
bestimmt werden. Ist ein Name geschützt, darf er nur von den
Produzenten des entsprechend definierten geografischen Gebiets benutzt
werden, die sich an das detaillierte Pflichtenheft halten. Unabhängige
und vom Bundesamt für Messwesen akkreditierte Kontrollstellen
überwachen die Einhaltung des Pflichtenhefts. Gegenwärtig laufen die
Verfahren für rund 20 weitere Eintragungsgesuche.

Auskünfte:
Paolo Degiorgi, Hauptabteilung Produktion und Internationales, Tel.
031-322 27 22 
Isabelle Pasche, Rechtsdienst, Tel. 031 322 25 39