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Neues Informationssystem im Ausländer- und Asylbereich

Der Bundesrat verabschiedet Botschaft

Bern, 29.05.2002. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zum Gesetz über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich (Ausländer 2000) verabschiedet. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll die notwendige rechtliche Basis für das neue System "Ausländer 2000" geschaffen werden.

Das Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) und das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) haben zur Unterstützung ihrer Kernprozesse Informatiksysteme im Einsatz, die in den vergangenen Jahren laufend umgebaut wurden. Das zentrale Ausländerregister (ZAR) besteht seit 1982, das automatisierte Personenregistratursystem (AUPER) wurde 1985 eingeführt. Beide Systeme sind veraltet und genügen den heutigen Anforderungen weder in technischer noch in datenschutzrechtlicher Hinsicht. Aus diesem Grund wurde die Schaffung eines neuen Systems für beide Ämter vorgeschlagen. Das Projekt mit dem Arbeitstitel "Ausländer 2000" wurde im Auftrag des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes am 9. November 1998 gestartet.

Grundzüge der Vorlage

"Ausländer 2000" ist ein amtsübergreifendes EDV-Projekt, welches

  • die bestehenden Systeme ZAR und AUPER durch ein neues, gemeinsames System ablösen soll. Das neue System soll flexibel und modular aufgebaut sein: gewisse Module sind für das BFA (z.B. im Bereich Bürgerrecht), andere für das BFF (z.B. im Bereich Asylverfahren) bestimmt;
  • die Erstellung von spezifischen Zugriffsprofilen für die verschiedenen Benutzer gemäss ihrer Funktion ermöglichen soll;
  • die EDV-mässige Unterstützung der wichtigsten Funktionen und Tätigkeiten der am System beteiligten Behörden von der Einreise der ausländischen Person über den Aufenthalt bis zum Verlassen der Schweiz ermöglichen soll;
  • die einmalige und einheitliche Erfassung der Daten zur Identität der registrierten Personen ermöglichen soll;
  • statistische Auswertungen ermöglichen soll, die vielfältigen Anforderungen genügen.

In "Ausländer 2000" sollen besonders schützenswerte Personendaten im Sinne des Bundesgesetzes über den Datenschutz (SR 235.1) bearbeitet werden. Bei den laufenden Projektarbeiten wird der Beachtung der Datenschutz- und Informatiksicherheitsbestimmungen ein grosser Stellenwert beigemessen.

Weitere Auskünfte:

Simone Bischoff, Bundesamt für Flüchtlinge 031/325 92 09

Claudio Hayoz, Bundesamt für Ausländerfragen 031/325 95 31