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Modernisierung der wirtschaftlichen Landesversorgung

PRESSEMITTEILUNG / Berne, 30.5.2002

Modernisierung der wirtschaftlichen Landesversorgung

Der Bundesrat hat auf den 1. Juli 2002 die Änderungen der
Organisationsverordnung Landesversorgung in Kraft gesetzt. Die
veränderte politische und wirtschaftliche Risikolage führt zu einer
umfassenden Neuausrichtung und damit zu einer Straffung der
Organisation der wirtschaftlichen Landesversorgung.
Seit den geopolitischen Veränderungen Anfang der Neunzigerjahre wurden
Massnahmen und Organisation der wirtschaftliche Landesversorgung
bereits in mehreren Etappen angepasst. Auf Grund der
sicherheitspolitischen Entspannung zielten diese, nicht zuletzt aus
finanziellen Gründen, im Wesentlichen auf eine massive Reduktion der
Pflichtlagerhaltung und einen spürbaren Personalabbau im Bundesamt für
wirtschaftliche Landesversorgung (BWL).
Die erheblichen Veränderungen der Risikolage und der wirtschaftlichen
Strukturen der letzten Jahre erfordern nun aber auch eine
grundsätzliche Neuausrichtung der Landesversorgung. Die
Versorgungssicherung wird künftig nach Prioritäten gestaltet und
schwergewichtig auf häufigere, rascher eintretende kurz- und
mittelfristige Mangellagen in Einzelbereichen ausgerichtet.
Gleichzeitig wird die Milizorganisation neu gruppiert und um rund die
Hälfte ihres heutigen Personalbestandes reduziert. Dies führt zu einer
Zweiteilung des Auftrages in Grundversorgung (Ernährung, Energie,
Heilmittel) und Infrastrukturversorgung (Transporte, Industrie,
ICT-Infrastruktur und Arbeit). Die Neuausrichtung der Landesversorgung
wurde von den interessierten Organisationen und Wirtschaftsverbänden
in der von Januar bis April 2002 dauernden Vernehmlassung mehrheitlich
begrüsst.
Die Änderung der Organisationsverordnung Landesversorgung tritt am 1.
Juli 2002 in Kraft.
Mit der Konzentration der Landesversorgung auf kurz- und
mittelfristige Mangellagen in Einzelbereichen lässt sich zudem die
Pflichtlagerhaltung von Schmierstoffen nicht mehr rechtfertigen. Auf
Grund der hohen Qualität und der potentiell langen Verwendungsdauer
moderner Schmierstoffe ist es unter den gegebenen Umständen angezeigt,
die Wirtschaft von dieser Pflicht und die Konsumenten von den damit
verbundenen Kosten zu entlasten. Der Abbau der vorhandenen Lager wird
marktverträglich erfolgen.

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Kommunikationsdienst

Bern, 30. Mai 2002

Auskunft:
Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung, 3003 Bern
Jean-Marc Pasche, Stellvertretender Direktor, Tel. 031 322 21 59
Peter Graf, Chef Sektion Pflichtlager, Tel. 031 322 21 84

Die Änderungen der «Verordnung über Organisation und Aufgaben der
wirtschaftlichen Landesversorgung» finden Sie unter www.bwl.admin.ch (Rubrik Aktuell)