Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Präsentation des ersten Staatenberichts der Schweiz vor dem UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes

Embargo: 29. Mai 2002, 18.00 Uhr

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
Bern, 29. Mai 2002

Pressemitteilung

Präsentation des ersten Staatenberichts der Schweiz vor dem UNO-Ausschuss
für die Rechte des Kindes

Am 29. Mai 2002 hat die Schweiz ihren ersten Staatenbericht zur Umsetzung
des Übereinkommens über die Rechte des Kindes vor dem Ausschuss für die
Rechte des Kindes in Genf präsentiert. Die schweizerische Delegation setzte
sich aus Ver-tretern der Bundesverwaltung, der Kantone, des
Generalsekretariats der Er-ziehungsdirektorenkonferenz, der Eidgenössischen
Jugendkommission sowie der Eidgenössischen Ausländerkommission zusammen.

Das Staatenberichtsverfahren dient der Prüfung der innerstaatlichen
Umsetzung der Kinderrechtskonvention. Nachdem die Schweiz am 1. November
2000 dem Ausschuss für die Rechte des Kindes ihren ersten Staatenbericht
eingereicht hat, konnte der Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf am
29.5.2002 mit der schweizerischen Delegation den Bericht diskutieren. Die
Präsen-tation war öffentlich.

Der Staatenbericht der Schweiz zur Umsetzung des Übereinkommens über die
Rechte des Kindes ist der erste gesamtschweizerische Überblick über die
Situation der ca. 1,4 Millionen Kinder und Jugendlichen in der Schweiz.
Wesentliche Themen des Berichts sind etwa der Lebensstandard der Kinder und
Jugendlichen in der Schweiz, die Bildung, die Kinder- und Jugendpolitik, die
verfahrensrechtliche Stellung des Minderjährigen und die Bekämpfung des
Kindesmissbrauchs. Die Kinderrechtekonvention hatte seit ihrem Inkrafttreten
in der Schweiz direkt oder indirekt Einfluss auf die Kinder- und
Jugendpolitik und auf Gesetzesrevisionen auf allen drei Staatsebenen. Als
Beispiele seien das neue Scheidungs- und Kindesrecht, das neue
Opferhilfegesetz, der Gesetzesentwurf über die Jugendstrafrechtspflege, die
Revisionen im Bereich des Strafgesetzbuches und des Asyl- und
Ausländerrechts sowie die speziellen Jugendgesetze in einzelnen Kantonen
genannt. Die Änderungen auf politischer und rechtlicher Ebene widerspiegeln
die Bemühungen der Schweiz für eine gute Umsetzung der
Kinderrechtekonvention.

Die Schweiz ist dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20.
November 1989 am 24. Februar 1997 beigetreten (Inkrafttreten: 26. März
1997). Die Kinderrechtekonvention hat heute praktisch weltweite Geltung. Mit
dem Übereinkommen wurde erstmals die Stellung des Kindes in Staat und
Gesellschaft umfassend geregelt.

Der Bericht ist abrufbar unter http://www.eda.admin.ch (Aktuelles ? Berichte
und Botschaften ? Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht). Weitere
Auskünfte erteilt die Direktion für Völkerrecht, Sektion Menschenrechte und
humanitäres Völkerrecht, Bundesgasse 18, 3003 Bern, Tel. 031 325 07 65.