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Der Bundesrat definiert seine UNO-Politik und legt die Schwerpunkte für die 57. Session der UNO-Generalversammlung fest

Bern, 29. Mai 2002

Pressemitteilung

Der Bundesrat definiert seine UNO-Politik und legt die Schwerpunkte für die
57. Session der UNO-Generalversammlung fest

Der Bundesrat will in der UNO-Politik der Schweiz unter anderem in den
Bereichen Friedensförderung, Sicherheitspolitik und Entwicklungspolitik
Schwerpunkte setzen. Die Schweiz wird der UNO voraussichtlich am 10.
September 2002, zu Beginn der 57. regulären Session der
UNO-Generalversammlung beitreten.

Ausgehend vom bisher bewährten Engagement der Schweiz in den
UNO-Unterorganisationen, kann die Schweiz ihre aussenpolitischen Anliegen
neu in den Kernorganen der UNO einbringen und bei wichtigen politischen
Weichenstellungen mitbestimmen und mitgestalten. Der Bundesrat hat heute
beschlossen, unter anderem bei den folgenden Gebieten Schwerpunkte zu
setzen:

- Im Bereich der Friedensförderung sind derzeit drei Regionen oder Länder
vorrangig: Der Balkan, der Nahe Osten, wo die UNO in den nächsten Monaten
eine wichtigere Rolle spielen müsste, und Afghanistan, wo die UNO den Aufbau
einer zivilen und multiethnischen Regierung fördert.

- Im humanitären Bereich wird die verstärkte Beachtung des humanitären
Völkerrechts in Krisengebieten sowie die verbesserte Zusammenarbeit der
verschiedenen Akteure bei humanitären Operationen ein besonderes Anliegen
sein.

- Im Bereich der Sanktionen wird sich die Schweiz für eine Verbesserung der
Sanktionenregime einsetzen, mit dem Ziel, die Zivilbevölkerung weitmöglichst
zu verschonen.

- Im Bereich der Sicherheitspolitik sind das Verbot der
Massenvernichtungswaffen sowie der Ausbau der zivilen Friedensförderung
prioritäre Themen.

- Im Bereich der Entwicklungspolitik und humanitären Hilfe wird sich die
Schweiz für eine konsequente und kohärente Umsetzung der Schlussfolgerungen
der grossen Sonderkonferenzen dieses Jahres (über Entwicklungsfinanzierung,
Kinder und Kinderrechte sowie nachhaltige Entwicklung) und für eine
verbesserte Zusammenarbeit und Koordination zwischen UNO und Weltbank
einsetzen.

- Die Schweiz wird ferner auf einen verstärkten Einbezug der
Zivilgesellschaft und des Privatsektors in die Verfolgung der
internationalen Entwicklungsziele hinwirken.
Für den Bundesrat ist die Mitwirkung der Schweiz in den Kernorganen der UNO
(wie Generalversammlung, Wirtschafts- und Sozialrat und dessen Kommissionen)
somit Teil ihres friedens-, sicherheits- und entwicklungspolitischen sowie
humanitären Engagements.

Die Hauptthemen seiner UNO-Politik will der Bundesrat auch mit den
Aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments und der Zivilgesellschaft
erörtern und sie noch vor der Generalversammlung der Öffentlichkeit
zugänglich machen.

Weitere Schritte

Zudem hat der Bundesrat die folgenden weiteren Schritte beschlossen: Nach
der für Mitte Juni vorgesehenen Unterzeichnung des Beitrittsgesuchs durch
den Bundespräsidenten wird dieses via UNO-Mission in New York an den
UNO-Generalsekretär übermittelt. Die Aufnahme der Schweiz in die UNO findet
voraussichtlich am 10. September 2002 in Gegenwart des Präsidenten der
UNO-Generalversammlung, des UNO-Generalsekretärs sowie des schweizerischen
Bundespräsidenten, des Vorstehers des EDA und zahlreicher Persönlichkeiten
statt.

Der Bundesrat wird die verfassungsmässig verankerte Neutralität in seinem
Beitrittsgesuch bestätigen und anlässlich seiner ersten Erklärung in der
UNO-Generalversammlung nochmals ausdrücklich betonen.

Für weitere Informationen:

Dominik Furgler, EDA, Politische Abteilung III, Sektion UNO,
Tel. 031 322 07 42

 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
 FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN