Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Präzisere Regelung für die Änderung bestehender Gebäude ausserhalb der Bauzonen

MEDIENMITTEILUNG

Präzisere Regelung für die Änderung bestehender Gebäude ausserhalb der
Bauzonen

Die Raumplanungsverordnung (RPV) soll präziser regeln, in welchem Ausmass
bestehende Gebäude ausserhalb der Bauzonen verändert und umgestaltet werden
dürfen. Der Bundesrat hat heute das Eidgenössische Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ermächtigt, einen entsprechenden
Revisionsentwurf in die Vernehmlassung zu schicken.

Mit dem Entwurf für eine Teilrevision der Raumplanungsverordnung, der jetzt
in die Vernehmlassung geschickt wird, sollen die Veränderungsmöglichkeiten
für altrechtliche Bauten ganz allgemein geringfügig angepasst werden:
Einerseits wird klargestellt, dass Erweiterungen - wenn möglich - innerhalb
des bestehenden Gebäudevolumens erfolgen sollen, und dass bei Wohnbauten
höchstens eine zusätzliche Wohneinheit geschaffen werden darf. Im Gegenzug
soll jedoch die Obergrenze von 100 m2 für Erweiterungen innerhalb des
bestehenden Gebäudevolumens verdoppelt werden. Bei zusammengebauten
landwirtschaftlichen Wohn- und Ökonomiegebäuden kann dies zu markant
grösseren Umnutzungsmöglichkeiten führen.

Zudem wird geklärt, in welchem Ausmass Gebäude verändert werden dürfen, die
ursprünglich landwirtschaftlich genutzt wurden, aber inzwischen für diesen
Zweck nicht mehr benötigt werden. Auf diese Weise sollen Unsicherheiten, die
bei der praktischen Umsetzung aufgetreten sind, behoben werden.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. September 2002.

Bern, 29. Mai 2002

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Pressedienst

Auskünfte: Prof. Pierre-Alain Rumley, Direktor Bundesamt für
Raumentwicklung, Tel. 031/322 40 51 oder Christoph de Quervain, stv.
Sektionschef Recht, Bundesamt für Raumentwicklung, Tel. 031/322 40 84

Beilagen: Vernehmlassungsentwurf und Erläuternder Bericht