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Swisscoy: Neues Abkommen zwischen der Schweiz und Österreich

3003 Bern, 29. Mai 2002

Medieninformation

Swisscoy: Neues Abkommen zwischen der Schweiz und Österreich

Der Bundesrat hat am Mittwoch einem neuen Abkommen zwischen den
Verteidigungsministerien der Schweiz und Österreichs über den Einsatz der
Logistikkompanie SWISSCOY zu Gunsten des österreichischen Kontingentes AUCON
im Kosovo zugestimmt. AUCON wird im Rahmen der deutschen Brigade der Kosovo
Force (KFOR) eingesetzt. Nach dem letztjährigen Ja des Volkes zur Änderung
des Militärgesetzes und im Zuge der personellen Verstärkung der SWISSCOY ab
dem 7. Kontingent im kommenden Herbst müssen die Parameter der
Zusammenarbeit mit Österreich neu definiert werden. Das bisherige Abkommen
datiert vom August 1999.

Da die ersten sechs SWISSCOY-Kontingente gemäss früher geltendem
Militärgesetz unbewaffnet waren, musste der Schutz der SWISSCOY durch
Partnerkontingente gewährleistet werden, dies mit Abstrichen an deren
eigenen Auftragserfüllung. In der Volksabstimmung vom 10. Juni 2001 stimmte
der Souverän der Selbstbewaffnung von Schweizer Soldatinnen und Soldaten in
Auslandeinsätzen zu. Das Parlament billigte überdies im letzten Dezember die
Aufstockung des SWISSCOY-Kontingentes um einen mechanisierten
Infanterie-Zug.

Dadurch wird die SWISSCOY ab kommendem Oktober (7. Einsatzkontingent)
befähigt, die militärische Grundanforderung des Selbstschutzes eigenständig
zu erfüllen. Weiterhin ausgeschlossen ist die Teilnahme an Kampfhandlungen
zur Friedenserzwingung (Peace enforcement).

Falls österreichische Kräfte durch Reserveeinsätze der KFOR gebunden werden,
soll der schweizerische Infanteriezug befähigt sein, erweiterte
Sicherungsaufgaben zu übernehmen. Da verschiedene KFOR-Kontingente personell
reduziert werden, wird der Einsatzraum der Task Force DULJE, in welchem
SWISSCOY zusammen mit AUCON eingesetzt ist, wesentlich erweitert. Der
Infanteriezug kann deshalb im ganzen Einsatzraum zu Überwachungs- und
Sicherungsaufgaben beigezogen werden.

EIDG. DEPARTMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT

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