Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Weiterentwicklung der Agrarpolitik für eine zukunftsfähige und nachhaltige Landwirtschaft

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 29.5.2002

Weiterentwicklung der Agrarpolitik für eine zukunftsfähige und
nachhaltige Landwirtschaft

Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Weiterentwicklung der
Agrarpolitik
(Agrarpolitik 2007) verabschiedet. Darin werden Änderungen in sechs
Bundesgesetzen
sowie ein Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die
Landwirtschaft in den Jahren
2004-2007 vorgeschlagen. Die Aufhebung der Milchkontingentierung, die
Versteigerung der Fleischimportkontingente und die neuen
Zahlungsrahmen sind die Kernpunkte der Vorlage, welche per 1. Januar
2004 in Kraft treten soll.

Mit dem Revisionspaket Agrarpolitik 2007 verfolgt der Bundesrat den in
den neunziger Jahren eingeschlagenen Reformweg konsequent weiter. Die
agrarpolitischen Massnahmen werden auf die neuen Herausforderungen hin
optimiert. Damit sollen günstige Rahmenbedingungen für eine
zukunftsfähige und nachhaltige Landwirtschaft geschaffen werden. Die
vorgeschlagenen Anpassungen stehen im Interesse eines produktiven
Agrarsektors, einer qualitativ hochwertigen und sicheren Ernährung
sowie einer ökologisch nachhaltigen Entwicklung.

Dem Parlament wird ein umfassendes Konzept für die schrittweise
Aufhebung der Milch-kontingentierung unterbreitet: Ab 1. Mai 2005
sollen die Bio-Produzenten und Produzenten von Organisationen mit
bereits funktionierendem Mengenmanagement, am 1. Mai 2006 die
Produzenten im Berg- und Sömmerungsgebiet und am 1. Mai 2007 die
übrigen Milchproduzenten von der staatlichen Produktionsbeschränkung
befreit werden. Mit diesem Vorschlag werden die Wettbewerbsfähigkeit
gestärkt, die Produktionskosten gesenkt und der Handlungsspielraum der
Milchbranche erweitert.

Die heute grossmehrheitlich auf Grund einer Inlandleistung verteilten
Zollkontingente für Schlachtvieh und Fleisch sollen ab 2007
vollständig versteigert werden. Die vorgeschlagene Neuregelung des
Fleischimports ist volkswirtschaftlich sinnvoll, wettbewerbsgerechter
und transparenter. Die Versteigerungserlöse ermöglichen es dem Bund,
die Kosten für die BSE-bedingte Entsorgung von Fleischabfällen
mitzufinanzieren.

Zusammen mit den Gesetzesänderungen werden dem Parlament für die Jahre
2004-2007 Zahlungsrahmen im Umfang von insgesamt 14,092 Mia. Franken
vorgeschlagen. Im Vergleich zu den Zahlungsrahmen für die Jahre
2000-2003 betragen die Mehrausgaben nominal 63 Mio. Franken
(0,45 Prozent). Als Folge der Schuldenbremse liegt die Summe um 288
Mio. Franken tiefer als im Vernehmlassungsbericht vom September 2001
dargelegt. Mit den neuen Zahlungsrahmen bleibt die finanzielle
Vorhersehbarkeit der Agrarpolitik für die Betroffenen gewährleistet.

Auskünfte:
Bundesamt für Landwirtschaft, Sektion Information, Jürg Jordi, Tel.
031 / 322 81 28