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Schrittweiser Neubau des Kraftwerks Rheinfelden

MEDIENMITTEILUNG

Schrittweiser Neubau des Kraftwerks Rheinfelden

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation (UVEK) hat der Kraftübertragungswerke Rheinfelden AG (KWR)
eine Etappierung der Bauausführung bewilligt und die Frist für den Abschluss
der Bauarbeiten erstreckt.

Fallende Strompreise als Folge der Liberalisierung des Energiemarkts hielten
die KWR bisher davon ab, den bewilligten Neubau des Kraftwerks Rheinfelden
in Angriff zu nehmen. Allmählich erreichen die bestehenden, über
100-jährigen Kraftwerksanlagen jedoch das Ende ihrer tech-nischen
Lebensdauer. So kann der Ersatz des Wehrs nicht mehr länger hinaus geschoben
werden. Die KWR suchte deshalb um die Genehmigung für eine etappenweise und
zeitlich erstreckte Realisierung des Kraftwerksneubaus nach.

Im Einvernehmen mit den Behörden des Landes Baden-Württemberg hat das UVEK
dem Gesuch unter Auflagen und Bedingungen entsprochen. In einer ersten
Bauphase ist bis Mitte 2008 die neue Wehranlage zu errichten und in Betrieb
zu nehmen. Die restlichen Neuanlagen und Einrichtungen sind bis spätestens
2019 fertig zu stellen; das alte Krafthaus kann so lange noch weiter
betrieben werden. Falls sich die Wirtschaftlichkeit der Wasserkraftnutzung
früher als erwartet wieder verbessern sollte, kann die KWR nach Errichtung
des neuen Wehrs den Neubau ohne Bauunterbrechung zu Ende führen. Zur
Gewährleistung der Umweltverträglich-keit des Kraftwerksbetriebs in der Zeit
bis zum Vollausbau hat die KWR eine Reihe von Schutz-, Erhaltungs- und
Ersatzmassnahmen zu verwirklichen. Diese gelten auch als Kompensation für
die verzögerte Umsetzung der im Neubauprojekt integrierten Umweltmassnahmen,
welche erst zusammen mit dem Bau des neuen Maschinenhauses verwirklicht
werden können.

Gegen das Gesuch der KWR erhoben die Gemeinde Rheinfelden sowie verschiedene
Organi-sationen und Privatpersonen Einsprache. Den geltend gemachten
Anliegen konnte grössten-teils Rechnung getragen werden. Auf die Forderung
nach einer Neukonzessionierung konnte aus rechtlichen Gründen hingegen nicht
eingetreten und auch nicht auf bereits rechtskräftig getroffene Festlegungen
zurück gekommen werden.

Bern, 24. Mai 2002

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Pressedienst

Auskunft:
Richard Chatelain, Chef Abteilung Wassernutzung, Bundesamt für Wasser und
Geologie,
Tel. 032/328 87 63; Fax 032 328 87 12