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Kontrollierter Postmarkt - Swisscom-Mehrheit bleibt beim Bund

MEDIENMITTEILUNG

Kontrollierter Postmarkt - Swisscom-Mehrheit bleibt beim Bund

Der Bundesrat will die laufenden Veränderungen im Postmarkt kontrollieren
und dafür sorgen, dass sie in einem behutsamen Tempo erfolgen. Dazu macht er
Vorgaben zum Poststellennetz  und stärkt die Finanzierungsbasis des
Unternehmens. Dies hat er  nach einer Diskussion über eine Gesamtschau zum
Postwesen entschieden. Gleichzeitig will er dem Parlament Mitsprache zum
Tempo einer schrittweisen und begrenzten Marktöff-nung einräumen. Die Post
soll dabei genügend Zeit haben, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.
Bei der Swisscom wird der Bund Mehrheitsaktionär bleiben: Der Bundes-rat
will dem Parlament in dieser Legislaturperiode keine Vorlage mehr über die
mögliche Abgabe der Aktienmehrheit unterbreiten.

Die schweizerische Post soll gestärkt werden, damit sie auch in Zukunft
einen guten und preis-günstigen Service Public erbringen kann. Die
vorliegende Gesamtschau enthält entsprechende Elemente. Zusätzlich wird dem
Parlament eine Botschaft über die Änderung des Postorganisa-tionsgesetzes
unterbreitet, um das Unternehmen zu rekapitalisieren. So müssen die
Vorsorge-verpflichtungen gegenüber der Pensionskasse neu bewertet und die
Deckungslücke bei der Vorsorgeeinrichtung für die sogenannten besonderen
Dienstverhältnisse ausfinanziert werden (siehe Infoblätter).

Die Qualität im Universaldienst (Grundversorgung) und die Zufriedenheit der
Kunden soll künf-tig durch eine unabhängige Stelle regelmässig gemessen
werden. Ein weiteres Kriterium für die Qualität ist der Zugang zum
Postangebot, weshalb im Postgesetz neu auch Vorgaben zum Poststellennetz
gemacht werden. So soll der Grundsatz gesetzlich verankert werden, wonach
die Post ein flächendeckendes Poststellennetz führen muss.

Bessere Kontrolle des Postmarkts

Neu sollen private Anbieter von Postdienstleistungen eine Konzession
erwerben müssen. Die-ses  im Postgesetz vorgesehene Instrument soll ab 2004
eingeführt werden. Eine Konzession erhalten Unternehmen, die sich an die
arbeitsrechtlichen Vorgaben halten, finanziell gesund sind und zuverlässige
Dienstleistungen erbringen. Dieses System ermöglicht eine bessere Kontrolle
des Postmarkts.

Die Post selber muss sich langfristig auf das neue Umfeld vorbereiten, damit
sie schrittweise  ihre eigene Leistungsfähigkeit auf sozialverträgliche Art
verbessern kann: Hier werden dem Parlament drei  Szenarien zur Diskussion
unterbreitet. Das Szenario I (Übernahme des EU-Fahrplans) sieht eine Senkung
der Monopolgrenze ab 2003 auf 100 g und ab 2006 auf 50 g vor. Das Szenario
II geht von einem Zuwarten mit weiteren Öffnungsschritten bis 2006 aus. Das
Szenario III schliesslich gibt einer schrittweisen und begrenzten Öffnung
den Vorrang: Im Jahr 2004 soll der Paketmarkt geöffnet werden, im Jahr 2006
ist die Senkung der Monopolgrenze auf 100 g vorgesehen. Dieses Szenario wird
vom Bundesrat favorisiert. Dieses  behutsame Vorgehen stiess auch in der
Vernehmlassung zum Gesamtpaket Post / Swisscom auf Zustim-mung. Damit können
auch Lehren aus ausländischen Erfahrungen gezogen werden.

Als Exportland ist die Schweiz auf gute internationale Postverbindungen
angewiesen. Sowohl kleine und mittlere Unternehmungen als auch Grosskonzerne
brauchen qualitativ hochstehende und preisgünstige Dienstleistungen im In-
und Ausland. Anderseits muss die Post ihre gute Po-sition absichern. Ein
isoliertes Festhalten an der Monopolgrenze von 2 kg würde diese gute
Ausgangslage gefährden. Auf die Dauer ist es undenkbar, dass die andern
Staaten der schweizerischen Post ihre Märkte öffnen, während die Schweiz am
Monopol festhält.

Zudem ist die geltende Monopolgrenze von 2 kg nur schwer zu kontrollieren.
Eine "Päcklipoli-zei" wäre unverhältnismässig und in der Praxis undenkbar.
Der Bundesrat zieht es vor, den Paketmarkt kontrolliert zu öffnen und die
privaten Anbieter zu einer Konzession zu verpflichten. Damit können diese
zur Finanzierung der Grundversorgung beigezogen werden. Mit seiner
vor-sichtigen Gangart trägt der Bundesrat auch den Befürchtungen der Rand-
und Berggebiete Rechnung.

Sichere Finanzierung der Grundversorgung
Ausgehend vom Szenario III will der Bundesrat die Grundversorgung mit
folgenden Mitteln si-chern: Mit Erträgen aus dem Briefmonopol und den nicht
reservierten Diensten, neuen Ge-schäftsfeldern im Wettbewerbsbereich (z.B.
Finanzdienstleistungen) und weiteren Rationalisie-rungen. Neu sollen
Konzessionsgebühren von den privaten Anbietern erhoben werden können. Der
Bundesrat ist der Auffassung, dass diese Finanzierungsmöglichkeiten für die
nächsten Jah-re ausreichen. Er wird jedoch die Entwicklung aufmerksam
verfolgen und bei Bedarf dem Par-lament finanzielle Abgeltungen des Staates
für die Grundversorgung vorschlagen.

Mittelfristig kein Handlungsbedarf bei Swisscom
Im weitern will der Bundesrat dem Parlament in dieser Legislaturperiode
keine Vorschläge über eine mögliche Abgabe der Bundesmehrheit vorlegen.
Zurzeit besteht kein dringender Hand-lungsbedarf, am gesetzlich festgelegten
Mehrheitserfordernis des Bundes am Aktienkapital et-was zu ändern. Auf
internationaler Ebene sind die ehemals aggressiven Wachstumsstrategien der
Telekommunikationsbranche einer nüchternen Einschätzung der
Zukunftsprognosen gewi-chen. Das Konsolidierungstempo hat sich  wegen der
teilweise massiven Verschuldung der grossen Konzerne massiv abgeschwächt.

Gleichzeitig verfügt der "grösste unter den kleineren
Telekommunikationsunternehmungen in Europa" dank seiner umsichtigen
Unternehmensstrategie (Fokussierung auf das Kerngeschäft) über eine gute
Performance, einen stabilen Heimmarkt und eine robuste
Finanzierungsstruktur. Auch nach Meinung der Swisscom besteht zur Zeit kein
Handlungsbedarf für eine grundlegen-de Änderung der Eigentumsstruktur. Die
weitere Entwicklung wird allerdings aufmerksam ver-folgt, da sich die
Marktverhältnisse wieder ändern können. Anderseits besteht innenpolitisch
ein erhebliches Risiko, dass eine Flexibilisierungsvorlage keine politische
Mehrheit finden könnte. Hingegen  kann der Bundesrat gestützt auf das
geltende Gesetz jederzeit seine Aktien bis zum gesetzlichen Minimum von 50
Prozent verkaufen. Er wird zum geeigneten Zeitpunkt von dieser Kompetenz
Gebrauch machen.

Bern, 22. Mai 2002

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Presse- und Informationsdienst

Beilagen: Infoblätter zum Liberalisierungs-Fahrplan der EU,
Finanzierungsmöglichkeiten für die Grundversorgung,  Rekapitalisierung der
Post, Dienste der Post