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Skyguide: Weiterer Schritt bei der Zusammenlegung der zivilen und militärischen Flugsicherung in der Schweiz

3003 Bern, 22. Mai 2002

Medieninformation

Skyguide: Weiterer Schritt bei der Zusammenlegung der zivilen und
militärischen Flugsicherung in der Schweiz

Der Bundesrat beantragt den eidg. Räten mit einer Botschaft zur Änderung des
Luftfahrtgesetzes die für die Zusammenlegung der zivilen und militärischen
Flugsicherung in der Schweiz notwendigen finanziellen Massnahmen. Die
integrierte Flugsicherung soll durch die neue, nicht gewinnstrebige
gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft skyguide (ehemals swisscontrol)
mit Sitz in Genf wahrgenommen werden.

Seit 1948 wird in Artikel 40 des Bundesgesetzes über die Luftfahrt in
wechselnder Form vorgegeben, die zivilen und militärischen
Flugsicherungsdienste in der Schweiz zu vereinigen. Die Zunahme des zivilen
Flugverkehrs stellt bezüglich Bereitstellung des benötigten Luftraumes,
trotz den Rückschlägen nach dem 11. September 2001, hohe Anforderungen an
die zivile und militärische Flugsicherung. Mit dem Wegfall der
Erdkampfflotte in der schweizerischen Luftwaffe ist der untere Luftraum
entlastet worden. Das Bedürfnis unserer Luftwaffe nach grösseren
zusammenhängenden Trainingsräume ist mit ihrer Modernisierung jedoch
gestiegen. Der Luftraum Schweiz ist zudem einer der am dichtest beflogenen
und komplexesten in Europa. In ihm sollen künftig zivile und militärische
Bedürfnisse gleichermassen und effizient befriedigt werden können.

Mit der Zusammenlegung der zivilen und militärischen Flugsicherungsdienste
in der im Eigentum des Bundes befindlichen Gesellschaft skyguide können die
Flugsicherungsaufgaben in der Schweiz und den delegierten benachbarten
Lufträumen unter eine Leitung gestellt werden. Damit wird die bis anhin
praktizierte Kooperation Zivil-Militär durch eine institutionalisierte
Regelung abgelöst. Dabei wird den Forderungen der Luftwaffe bei
ausserordentlichen Ereignissen voll Rechnung getragen. Mit der
Zusammenführung der Flugsicherungsdienste sind Synergien in den Bereichen
Personalrekrutierung und -einsatz, technischer Unterhalt und Wartung, sowie
Infrastruktur verbunden. Der hauptsächliche Gewinn besteht in der optimalen
Nutzung des Luftraumes Schweiz, von der die militärische und die zivile
Luftfahrt gemeinsam profitieren. Die in Einführung begriffenen
Luftraumüberwachungssysteme ATMAS (zivil) und FLORAKO (militärisch) bieten
dafür eine gute Voraussetzung.

Mit der Zusammenlegung der zivilen und militärischen Flugsicherung nimmt die
Schweiz weltweit eine Pionierrolle wahr. Diese folgt den Empfehlungen der
"International Civil Aviation Organization" (ICAO) und den Bestrebungen im
europäischen Projekt "Single European Sky". Die neue Gesellschaft skyguide
arbeitet und entwickelt sich in einem europäisch und international stark
vernetzten Umfeld. Um in diesem Umfeld eine starke Position einnehmen zu
können, muss skyguide aktiv an der Planung und Gestaltung des europäischen
Luftraumes teilnehmen und in betriebwirtschaftlicher Hinsicht
wettbewerbsfähig sein.

Der Bundesrat beantragt deshalb dem Parlament die Gesellschaft entsprechend
zu Kapitalisieren. Damit sollen die personalrechtlichen Ansprüche des
übergetretenen Personals der Luftwaffe, die räumliche Integration in einem
Neubau im Raum Dübendorf und die Rechnungslegung nach international
empfohlenen und anerkannten Standards ermöglicht werden. Gleichzeitig will
der Bundesrat mit der Kapitalisierung Eigenkapital und Liquidität so
sicherstellen, dass die strategischen Ziele für skyguide erreicht werden
können. Der Bundesrat veranschlagt dafür einen Finanzbedarf zwischen 215 und
250 Mio Franken, der grösstenteils der neu eingeführten Schuldenbremse
unterliegen wird.

Die Behandlung der Botschaft in den Räten erfolgt in der Herbst- und der
Wintersession 2002.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT

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