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Urteil im Fall des Churer Leutnants

3003 Bern, 15.05.2002

P r e s s e m i t t e i l u n g

Urteil im Fall des Churer Leutnants

Der wegen Tätlichkeiten gegen Rekruten angeklagte Leutnant aus der
Gebirgsinfanterierekrutenschule 212 in Chur wurde zu einer Gefängnisstrafe
von 30 Tagen bedingt verurteilt. Auf die Verhängung einer Nebenstrafe wurde
verzichtet.

Das Divisionsgericht 12 hat in seiner Sitzung vom 15. Mai 2002 in Chur den
wegen Tätlichkeiten gegen Rekruten  angeklagten Leutnant aus der
Gebirgsinfanterierekrutenschule 212 zu 30 Tagen Gefängnis verurteilt. Das
Gericht gewährte ihm den bedingten Strafvollzug und setzte eine Probezeit
von zwei Jahren an. Von der Verhängung einer Nebenstrafe wie Ausschluss aus
der Armee oder Degradation hat das Gericht abgesehen.
Dem Angeklagten wurde u. a. vorgeworfen, Rekruten in der Sommer-RS des
letzten Jahres mit Fusstritten "bestraft" zu haben. Ein Opfer habe er zu
diesem Zweck an ein Fahrzeug anbinden lassen. Der Auditor des
Divisionsgerichts 12 hat im Januar 2002 den Angeklagten im
Strafmandatsverfahren zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 20 Tagen
verurteilt. Gegen dieses Strafmandat hat der Oberauditor der Schweizerischen
Armee Einsprache erhoben, da dieses keinen Entscheid über die allfällige
Verhängung einer Nebenstrafe enthalten habe. Der Fall musste deshalb im
ordentlichen Verfahren vor dem Divisionsgericht 12 neu beurteilt werden. Das
Gericht hat nun von der Verhängung einer Nebenstrafe explizit abgesehen.
Der Verurteilte kann gegen das Urteil innert 5 Tagen Appellation einreichen.

Oberauditorat Informationsbeauftragter