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Europäisches Recht wird im Internet besser zugänglich

Der Zugang zum europäischen Gemeinschaftsrecht im Internet soll bis Ende Jahr wesentlich vereinfacht werden. Der Bundesrat hat einem entsprechenden Antrag der Bundeskanzlei zur Schaffung eines elektronischen Registers und zahlreicher Links zu den gewünschten Rechtsakten zugestimmt.

Seit Anfang Jahr kann das gesamte EG-Recht kostenlos über Internet konsultiert werden (www.europa.eu.int/eur-lex/index.html). Im Unterschied zum schweizerischen kennt das EG-Recht jedoch keine mit der Systematischen Sammlung des Bundesrechts (SR) vergleichbare Rechtssammlung.

Am 1. Juni 2002 treten die sektoriellen Abkommen mit der EG (Bilaterale I) in Kraft. Dies wird zum Anlass genommen, um die Zugänglichkeit der europäischen Rechtsakte, auf welche die sektoriellen Abkommen verweisen, für schweizerische Rechtsanwendung zu verbessern. Der Bundesrat hat sich für eine kostengünstige und rasch umsetzbare Lösung entschieden, die den Zugang zu den relevanten europäischen Rechtsakten in elektronischer Form ermöglicht. In einem Register werden die in den Abkommen oder deren Anhängen aufgeführten Rechtsakte aufgelistet. Die von den Gemischten Ausschüssen vorgenommenen Änderungen werden künftig laufend übernommen. Das Register wird elektronisch erstellt und soll ab Ende Jahr auf der Homepage der Bundeskanzlei konsultiert werden können.

Das Register beschränkt sich aber nicht auf eine Auflistung der Fundstellen im EG-Amtsblatt. Zusätzlich werden Links direkt auf die gewünschten Rechtsakte und die zugehörigen Änderungen in der EUR-Lex-Datenbank angebracht. Die für die Schweiz geltenden Rechtsakte des Gemeinschaftsrechts können dadurch jederzeit einfach über Internet abgerufen werden.

Schweizerische Bundeskanzlei
Information und Kommunikation

Weitere Auskünfte:

Laurenz Rotach, Bundeskanzlei, Tel. 031 322 37 28
Daniel Felder, Integrationsbüro, Tel. 031 322 22 89
Bern, 15. Mai 2002