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Botschaft über zwei Grenzbereinigungsverträge mit Frankreich und Deutschland

Bern, 15. Mai 2002

Pressemitteilung

Botschaft über zwei Grenzbereinigungsverträge mit Frankreich und Deutschland

Der Bundesrat hat die Botschaft an die eidgenössischen Räte betreffend die
Genehmigung von zwei Grenzbereinigungsverträgen mit Frankreich und
Deutschland verabschiedet.

Das Abkommen vom 18. Januar 2002 mit Frankreich über Bereinigungen der
Grenze zwischen dem Kanton Genf und den Departementen Ain und Haute-Savoie
regelt den Gebietsaustausch von insgesamt 5'578 m2, der durch die
Teilkanalisierung von Grenzbächen, eine Strassenkorrektion und die
Begradigung einer Waldgrenze notwendig geworden ist.

Der Vertrag vom 5. März 2002 mit Deutschland über den Verlauf der
Staatsgrenze in den Grenzabschnitten Bargen/Blumberg, Barzheim/Hilzingen,
Dörflingen/Büsingen, Hüntwangen/Hohentengen und Wasterkingen/Hohentengen
regelt den Gebietsaustausch zwischen dem Kanton Schaffhausen (insgesamt
6'045 m2) bzw. dem Kanton Zürich (insgesamt 317 m2) und dem Land
Baden-Württemberg. Er ist bedingt durch einen neuen Radweg und den
grenzüberschreitenden Kiesabbau bzw. soll die rationellere Bewirtschaftung
landwirtschaftlicher Parzellen ermöglichen.

 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
 FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN