Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Basis für Finanzierung von Schwerverkehrskontrollzentren geschaffen

MEDIENMITTEILUNG

Basis für Finanzierung von Schwerverkehrskontrollzentren geschaffen

Der Bundesrat hat mit einer Revision der Nationalstrassenverordnung die
notwendigen rechtlichen  Voraussetzungen geschaffen, damit der Bund die
Infrastruktur der geplanten Kontrollzentren für eine intensivierte
Schwerverkehrskontrolle mitfinanzieren kann. Gleichzeitig stimmte der
Bundesrat einer Anpassung der kantonalen Beitragssätze für den Betrieb der
Nationalstrassen zu. Dabei erhalten 9 Kantone ab dem 1. Januar 2003 höhere
Bundesbeiträge. Für 9 Kantone ergaben die auf Grund einer aktualisierten
Datenbasis errechneten Ergebnisse Beitragssätze, die zwischen 1 und 6
Prozentpunkte tiefer liegen.

Zur Verlagerung des alpenquerenden Güterschwerverkehrs soll in den kommenden
Jahren insbesondere auch die Kontrolle des Schwerverkehrs auf der Strasse
intensiviert werden. Die Umsetzung dieser flankierenden Massnahme erfolgt
dabei in zwei Phasen, wobei derzeit als erster Schritt die mobilen
Kontrollen intensiviert werden. Daneben haben Bund und Kantone im Rahmen der
zweiten Phase mit dem Aufbau eines Netzes von Schwerverkehrskontrollzentren
begonnen. Der Bundesrat hat heute einer Revision der
Nationalstrassenverordnung zugestimmt, wonach die für die Kontrollen
notwendige Infrastruktur als Bestandteil der Nationalstrassen zu betrachten
sind. Damit werden die Kantone für den Bau, den Betrieb und den Unterhalt
der Schwerverkehrskontrollzentren die in der Nationalstrassenverordnung
festgeschriebenen Beitragssätze vom Bund erhalten. Die eigentliche
polizeiliche Kontrolltätigkeit wird nach wie vor in Leistungsvereinbarungen
zwischen dem Bund und den Kantonen geregelt, wobei die Aufwendungen aus den
Einnahmen der LSVA finanziert werden.

Ebenfalls als Bestandteil der Nationalstrassen sollen in Zukunft
Abstellspuren und Abstellflächen auf und ausserhalb der Fahrbahnen
aufgeführt werden, die im Zusammenhang mit dem Schwerverkehrsmanagement
notwendig sind.

Beitragssätze für Kantone angepasst

Gleichzeitig mit der Aufnahme der Kontrollzentren und der Abstellflächen
und -räume als Bestandteile der Nationalstrasse hat der Bundesrat auch die
gesetzlich vorgeschriebene Anpassung der kantonalen Beitragssätze für den
Betrieb der Nationalstrasse verabschiedet. Grundlage für die Berechnung der
Ansätze bilden die Belastung der Kantone durch die Nationalstrassen, ihr
Interesse an diesen Strassen sowie ihre Finanzkraft. Auf Grund dieser
Berechnungen werden inskünftig 9 Kantone einen um 1 bis 4 Prozentpunkte
höheren Beitragssatz erhalten. 9 Kantone werden 1 bis 6 Prozentpunkte
tiefere Beiträge erhalten. Für 6 Kantone bleibt der Beitragssatz
unverändert.

Die Änderungen der Nationalstrassenverordnung treten am 1. Januar 2003 in
Kraft.

Bern, 8. Mai 2002

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Michael Gehrken, Bundesamt für Strassen, 031 324 14 91.

Beilagen: Vergleich der Beitragssätze