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Teilnahme der Schweiz an der Jahrestagung in Shimonoseki (Japan)

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 8.5.2002

Teilnahme der Schweiz an der Jahrestagung in Shimonoseki (Japan)

Die 54. Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission (IWC)
findet in Shimonoseki (Japan) statt und dauert vom 20. bis 24. Mai
2002. Die Schweiz wird sich dafür einsetzen, dass die dort gefassten
Beschlüsse auf wissenschaftlichen Grundlagen abgestützt sind und
einvernehmliche Lösungen gefunden werden.

Das Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfanges ist nicht,
wie oftmals vermutet wird, ein reines Walschutzübereinkommen. Neben
dem Schutz der von der Ausrottung bedrohten Walbestände verfolgt es im
Grundsatz das Ziel, die nachhaltige Nutzung bestimmter anderer
Walbestände auf Grund moderner Managementmethoden sicherzustellen. Auf
allen Weltmeeren ist heute ein Walfangmoratorium in Kraft.

An der Jahrestagung 2002 werden unter anderen die folgenden Themen
behandelt:
- neueste Schätzungen der Bestandesgrössen diverser Walarten
- Kontroll- und Überwachungsmechanismen im Rahmen des revidierten
Bewirtschaftungsschemas
- wissenschaftlicher Walfang
- Walfang der Naturvölker in Alaska, Grönland und Sibirien
- Tötungsmethoden
- Beeinflussung der Walbestände durch negative Umwelteinflüsse
- Schutzgebiete
Die Position der Schweiz kann wie folgt zusammengefasst werden:
- Im Falle der bedrohten Walarten wird sich die Schweiz weiterhin für
ein Fortführen der Schutzmassnahmen aussprechen. Der Wiederaufnahme
einer eng begrenzten kommerziellen Waljagd in geografisch festgelegten
Gebieten würde die Schweiz nur dann zustimmen, wenn wissenschaftlich
nachgewiesen wird, dass die Entnahme der Tiere aus der Natur dem
Bestehen der betreffenden Art und dem Ökosystem nicht abträglich ist,
und wenn garantiert ist, dass die Jagdquoten durch wirksame Massnahmen
kontrolliert werden. Die Ergebnisse der Kommission, welche sich der
Ausarbeitung dieses Bewirtschaftungsschemas widmet, bleiben deshalb
abzuwarten.

Dieses Prinzip der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung deckt sich mit
jener der World Conservation Union (IUCN) und der Deklaration von
Rio.
Die Schweiz vertritt darüber hinaus seit je die Ansicht, dass auch das
Management der sogenannten «kleinen Walarten» in den Kompetenzbereich
der IWC fallen sollte.
- Die Schweiz befürwortet die Einrichtung neuer Walschutzzonen, unter
der Voraussetzung, dass die An-träge wissenschaftlich begründet sind
und von allen Anrainerstaaten unterstützt werden.
- Die Schweiz befürwortet Forschungsarbeiten über die Auswirkung
schädigender Umwelteinflüsse auf Wale und ist bereit, ihren Beitrag
zur Reduktion der Schadstoffe zu leisten.

Die Schweiz wird wie bisher ihre Aufgaben in der Internationalen
Walfangkommission gemäss den Bestimmungen des Übereinkommens erfüllen
und besonders darauf achten, dass Beschlüsse auf wissenschaftlichen
Grundlagen abgestützt sind. Grundsätzlich soll die Position
übereinstimmen mit der Position unseres Landes in anderen
internationalen Umweltgremien und mit den Grundsätzen der
Umweltpolitik im Inland. Das Binnenland Schweiz hofft, dadurch
weiterhin die Rolle eines verlässlichen, vermittelnden
Gesprächspartners spielen zu können, wenn die Standpunkte innerhalb
der IWC nicht mehr vereinbar scheinen.

Die Schweiz wird in Shimoneski vertreten durch Dr. Thomas Althaus,
Bundesamt für Veterinärwesen, und Herrn Martin Krebs, Politische
Abteilung V, Sektion Umwelt des EDA.

Siehe auch:
Medienrohstoff:
Das Walfangübereinkommen - die Walfangkommission
unter www.bvet.admin.ch/medien-info/d/presserohstoffe/1_index.html
Broschüre:
Die Schweiz und das internationale Übereinkommen zur Regelung des
Walfangs (Hrsg: BVET 1996)
Internet:
www.admin.ch/bvet (Artenschutz, Berichte und Publikationen,
Walbroschüre)
www.iwcoffice.org/ (Website der IWC)

Auskünfte:
Thomas Althaus, Leiter Artenschutz, Bundesamt für Veterinärwesen, Tel.
031 323 85 08 
Robin Tickle, Chef Kommunikationsdienst EVD, Tel. 031 322 20 25