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Einvernehmliche Regelung: Swisscom verzichtet auf gezielte Werbung in Rechnungen für Telefonanschlüsse

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 7.5.2002

Einvernehmliche Regelung: Swisscom verzichtet auf gezielte Werbung in
Rechnungen für Telefonanschlüsse

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 6. Mai 2002 eine
einvernehmliche Regelung mit Swisscom genehmigt. Darin verpflichtet
sich Swisscom, den Rechnungen für Anschlussgebühren künftig keine
gezielte Eigenwerbung beizulegen.

Gegenstand der einvernehmlich beendeten Untersuchung der Weko bildete
das Verhalten von Swisscom, ihren Rechnungen für die monatliche
Anschlussgebühr Werbeunterlagen für Leistungen aus dem liberalisierten
Markt für Fernmeldedienste beizulegen. Personen, welche zu einem
anderen Fernmeldedienstanbieter gewechselt und Carrier-Preselection
gewählt hatten, erhielten gezielte Werbung, mit welcher sie Swisscom
zurückgewinnen wollte. Während für Konkurrenten solche
flächendeckenden Werbe-aktionen mit erheblichem Aufwand verbunden
sind, fielen für Swisscom nur geringe Zusatzkosten an, da sie die
Rechnungen für die Anschlussgebühr an sämtliche Abonnenten eines
Festnetzanschlusses verschicken muss.

Im Lauf der Untersuchung unterbreitete Swisscom dem Sekretariat der
Weko einen Vorschlag zu einer einvernehmlichen Regelung. Danach
verpflichtet sich Swisscom, künftig den Rechnungen für die
Anschlussgebühren keine spezifisch an Carrier-Preselection - Kunden
gerichtete Werbung beizulegen und insbesondere auf die Beilage von
Formularen zur Aufhebung der Preselection zu verzichten. Damit wird
dem möglicherweise kartellrechtswidrigen Verhalten ein Ende gesetzt.

Die abgeschlossene Untersuchung wurde am 5. Dezember 2001 eröffnet.
Die vorausgegangen Vorabklärung, welche aufgrund einer Anzeige von
Tele2 durchgeführt wurde, hatte Anhaltspunkte für eine unzulässige
Verhaltensweise ergeben.

Auskünfte:
Prof. Roland von Büren 079 667 90 15 
Dr. Patrik Ducrey 031 324 96 78 / 079 345 01 44 / patrik.ducrey@weko.admin.ch