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Frankreich hebt BSE-bedingte Importsperre für Schweizer Rindvieh auf

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 6.5.2002

Frankreich hebt BSE-bedingte Importsperre für Schweizer Rindvieh auf

Mit Datum vom 3. Mai 2002 hat die französische Regierung das
Importverbot für Schweizer Rindvieh aufgehoben. Ab sofort kann
Rindvieh, welches nach dem 1. Januar 2001 geboren wurde, wieder nach
Frankreich exportiert werden. Vor der französischen Importsperre im
Jahre 1996, die seinerzeit als BSE- Schutzmassnahme deklariert wurde,
war Frankreich der viertwichtigste Abnehmer für Schweizer Rindvieh.

Nach verschiedenen Interventionen und langen Verhandlungen, namentlich
im Zusammenhang mit der Einfuhrregelung für die Freizone Genf, hat die
französische Regierung mit Datum vom 3. Mai das 1996 verhängte
Importverbot für Schweizer Rindvieh aufgehoben. Ab sofort kann
Schweizer Rindvieh, welches nach dem 1. Januar 2001 geboren wurde und
die Bedingungen der EG-Verordnung 999 / 2001 erfüllt, wieder nach
Frankreich exportiert werden. Nach Deutschland ist Frankreich das
zweite Nachbarland, welches Importe von Schweizer Rindvieh wieder
gestattet. Daneben gestatten bisher auch Portugal und Irland den
Import von Schweizer Rindvieh.

Frankreich war vor der Verhängung der Importsperre im Jahr 1996 der
viertwichtigste Abnehmer für Schweizer Lebendvieh. Die
Exportmöglichkeit nach Frankreich eröffnet den Schweizer
Viehproduzenten erweiterte Absatzmöglichkeiten und kann somit den
Nutzviehmarkt entlasten. Im übrigen erhofft sich die Schweiz von
diesem Schritt Frankreichs eine Signalwirkung. Der Bund wird weiterhin
aktiv bleiben, damit auch andere Mitgliedstaaten der EG diesem Schritt
folgen und ihre Importverbote für Schweizer Rindvieh aufheben.

Auskünfte:
Ariel Wyler, seco, Tel. 031 324 08 07 
Hans Wyss, BVET, Tel. 031 323 84 96