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Schweiz ratifiziert Zusatzprotokoll Nr. 13 der EMRK zur "Abschaffung der Todes-strafe unter allen Umständen"

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
 Bern, 2. Mai 2002

Pressemitteilung

Schweiz ratifiziert Zusatzprotokoll Nr. 13 der EMRK zur "Abschaffung der
Todes-strafe unter allen Umständen"

Die Schweiz unterzeichnet morgen in Vilnius das Zusatzprotokoll Nr. 13 der
Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zur "Abschaffung der
Todesstrafe unter allen Umständen". Gleichzeitig ratifiziert sie es als
einer der ersten Staaten. Vertreten wird die Schweiz von Staatssekretär
Franz von Däniken.

Ab dem 3. Mai 2002 liegt anlässlich der 110. Sitzung des Ministerkomitees
des Europarats, die vom 2. bis 3. Mai 2002 in Vilnius stattfindet, das
Zusatzprotokoll Nr. 13 der EMRK zur "Abschaffung der Todesstrafe unter allen
Umständen" zur Unterzeichnung durch die 44 Mitgliedstaaten des Europarats
auf. Indem die Schweiz das Protokoll zum frühstmöglichen Zeitpunkt auch
ratifiziert, unterstreicht sie ihr andauerndes Engagement für die
Abschaffung der Todesstrafe. Dazu gehören auch die Todesstrafe in
Kriegszeiten oder bei Kriegsgefahr. Das von der Schweiz unterstützte Ziel
ist ein Europa ohne Todesstrafe. Der Beschluss zur Unterzeichnung und
Ratifikation war an der Sitzung des Bundesrats 1. Mai ergangen.

In der Schweiz ist die Todesstrafe in Friedenszeiten durch das Strafgesetz
von 1937 abgeschafft und seit 1992 auch aus dem Militärstrafrecht gestrichen
worden. Die Todesstrafe existiert somit in der Schweiz in keiner Form mehr
und ist durch die Bundesverfassung vom 18. April 1999 ausdrücklich verboten.
Die Schweiz setzt sich stets, beispielsweise vor der
UNO-Menschenrechtskommission am 26. März 2002, für die Abschaffung die
Todesstrafe ein.

Die Sitzung des Ministerkomitees des Europarats befasst sich im Weiteren mit
dem Kampf gegen den Terrorismus, der Frage der Menschenrechte und der
regionalen Zusammenarbeit. Die Schweiz betont die Notwendigkeit, dass bei
der Bekämpfung des Terrorismus die Menschenrechte und die Regeln des
humanitären Völkerrechtes respektiert werden müssen.