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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bundesrat kompensiert Gebührenausfälle der SRG

MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat kompensiert Gebührenausfälle der SRG

Die Radio- und Fernsehempfangsgebühren werden auf Anfang 2003 um 4.1 Prozent
erhöht. Mit diesem Entscheid ermöglicht der Bundesrat der SRG, vorübergehend
finanzielle Ausfälle zu kompensieren, die auf die erweiterte
Gebührenbefreiung aus sozialen Gründen zurückzuführen sind. Die SRG hatte
eine Erhöhung um 5 Prozent beantragt. Pro Haushalt wird die Erhöhung 1.50
Franken monatlich ausmachen.

Im Januar 2001 hatte das Bundesgericht die damalige Gebührenbefreiungspraxis
der Bundesbehörden als rechtsungleich und damit verfassungswidrigbeurteilt.
Im Juni  desselben Jahres passte der Bundesrat die Radio- und
Fernsehverordnung diesem Richterspruch entsprechend an.  AHV- und IV-Bezüger
mit Ergänzungsleistungen werden künftig unter der Voraussetzung von der
Gebührenpflicht befreit, dass sie ein entsprechendes Gesuch stellen. Die
daraus resultierenden Gebührenausfälle können für das Jahr 2001 und
voraussichtlich auch für das Jahr 2002 mit den noch verbleibenden
Überschüssen der Radio- und Fernsehrechnung (1993 bis 1997) der damaligen
Telecom PTT ausgeglichen werden.

Der Bundesrat geht davon aus, dass aufgrund der neuen Praxis bis im Jahr
2004 rund 114'000 zusätzliche Haushalte gebührenbefreit sein werden, was der
SRG effektive Mindereinnahmen von jährlich rund 47 Mio Franken bringen wird.
Diese Mittel können kurzfristig weder mit Werbeeinnahmen noch mit weiteren
Einsparungen aufgefangen werden. Im Gegensatz zur SRG, welche eine Erhöhung
von 5 Prozent beantragt hatte, erachtet die Landesregierung 4.1 Prozent als
angemessen. Diese moderate Erhöhung wird auch vom Preisüberwacher
unterstützt.

Die bewilligte Gebührenerhöhung dient einzig der Kompensation der infolge
der erwähnten Befreiungen aus sozialen Gründen entstehenden
Gebührenausfälle. Den Rückgang der Werbeeinnahmen im vergangenen Jahr und
das damit verbundene Betriebsdefizit muss die SRG mit Sparmassnahmen
auffangen.

Der Bundesrat wird die Gebührensituation zudem nach zwei Jahren neu prüfen.
Er wird unter anderem prüfen, ob die Gebührenbefreiungen von AHV- und
IV-Bezüger mit Ergänzungsleistungen durch das Sozialversicherungssystem
ausgeglichen werden können.

Bern, 1. Mai 2002
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Peter Marti, Abteilung Radio und Fernsehen, BAKOM, Biel (032 327
55 44)

Beilage: Veränderung der Empfangsgebühren