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Osttimor: Anerkennung sowie Aufnahme von diplomatischen und konsularischen Beziehungen

Bern, 1. Mai 2002

Pressemitteilung

Osttimor: Anerkennung sowie Aufnahme von diplomatischen und konsularischen
Beziehungen

Der Bundesrat hat beschlossen, den Staat Osttimor, welcher am 20. Mai 2002
die Unabhängigkeit erlangen wird, völkerrechtlich anzuerkennen. Die Aufnahme
von diplomatischen und konsularischen Beziehungen wird in die Wege geleitet
und ein Botschafter akkreditiert werden.

Osttimor wird mit der Erklärung der Unabhängigkeit am 20. Mai 2002 ein
eigener Staat. Vorausgegangen ist eine erfolgreiche friedenserhaltende und
nationenbildende Operation der UNO. An der am 20. Mai 2002 stattfindenden
Zeremonie nimmt der schweizerische Botschafter in Jakarta, Gérard Fonjallaz,
für den Bundesrat teil. Welche der schweizerischen Vertretungen in der
Region für den neuen Staat via Seitenakkreditierung zuständig ist, wird in
Kürze entschieden.

Während der letzten rund zweieinhalb Jahre stand die ehemalige
portugiesische Kolonie, welche 1975 von Indonesien besetzt und 1976
annektiert wurde, unter der Administration der UNO. Ein Referendum im August
1999 hatte einen überwältigenden Sieg des Unabhängigkeitslagers ergeben,
worauf es zu massiven Ausschreitungen kam und pro-indonesische Milizen das
Territorium verwüsteten. Der Einsatz der multinationalen Truppe INTERFET
Ende September 1999 beruhigte die Situation rasch. Am 20. Oktober 1999
anerkannte das indonesische Parlament die Loslösung Osttimors und das
Territorium kam unter die UNO-Übergangsverwaltung UNTAET (United Nations
Transitional Administration in East Timor).

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN