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Änderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber den Taliban (Afghanistan)

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 1.5.2002

Änderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber den Taliban
(Afghanistan)

Der Bundesrat hat am 1. Mai 2002 eine Reihe von Sanktionsmassnahmen
gegenüber den Taliban und Afghanistan aufgehoben. Die
Flugverkehrsrestriktionen, das Exportverbot für Essigsäureanhydrid,
das Verbot der Ariana Afghan Airlines sowie der Taliban-Vertretungen
in der Schweiz wurden abgeschafft. Somit bestehen keine
Sanktionsmassnahmen mehr gegenüber dem Staat Afghanistan.

Das Rüstungsembargo, die Reiserestriktionen sowie die Finanzsanktionen
bleiben weiterhin in Kraft. Diese Massnahmen richten sich
ausschliesslich gegen die in Anhang 2 der Verordnung namentlich
aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Gruppen und
Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung
„Al-Qaïda“ oder den Taliban. Der Titel der Verordnung wurde diesem
Personenkreis entsprechend angepasst.

Personen und Institutionen, die Gelder halten oder verwalten, von
denen anzunehmen ist, dass sie von den Finanzsanktionen betroffen
sind, müssen diese dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco)
unverzüglich melden.

Zur Zeit sind beim seco aufgrund dieser Verordnung 69 Bankkonten mit
einem Gesamtbetrag von rund 34 Mio. Schweizer Franken blockiert.

Mit dieser Verordnungsänderung setzt die Schweiz die Resolutionen 1388
und 1390 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen um.

Der Verordnungstext und der Anhang 2 sind auf der Internetseite des
seco einsehbar (www.seco-admin.ch, -> Aussenwirtschaftspolitik, ->
Exportkontrollen und Sanktionen, -> Sanktionen).

Auskünfte:
Othmar Wyss, seco, Exportkontrollpolitik und Sanktionen, Tel. 031/324
09 16 oder Roland Vock, Tel. 031/324 07 61