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Militärdienst für Doppelbürger: Abkommen Schweiz-Italien

3003 Bern, 1. Mai 2002
Medieninformation

Militärdienst für Doppelbürger: Abkommen Schweiz-Italien

Der Bundesrat hat ein Abkommen mit Italien über den Militärdienst für
Doppelbürger verabschiedet. Das Abkommen muss nun noch von Italien genehmigt
werden; das Verfahren dürfte im Jahr 2003 abgeschlossen sein. Ziel des
Abkommens ist es, dass schweizerisch-italienische Doppelbürger ihre
Militärdienstpflicht künftig nur noch gegenüber einem Staat erfüllen müssen.

Gemäss dem Völkerrecht kann jeder Heimatstaat einen Doppelbürger als seinen
eigenen Bürger betrachten und behandeln, ohne auf die andere
Staatsangehörigkeit Rücksicht zu nehmen. Dies gilt auch für die Erfüllung
der militärischen Pflichten. Mit dem Abkommen wollen die beiden Staaten den
Doppelbürgern in Zukunft Schwierigkeiten ersparen.

Ein gleiches Abkommen hat die Schweiz bereits mit Frankreich und mit
Österreich getroffen. Verhandlungen mit Deutschland über ein derartiges
Abkommen sind weitgehend abgeschlossen.

EIDG. DEPARTMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT

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