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Teilrevision des Asylgesetzes

Bundesrat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens

Bern, 24.04.2002. Der Bundesrat hat am Mittwoch von der Auswertung der Vernehmlassung zur Teilrevision des Asylgesetzes Kenntnis genommen. Die Vorschläge des Bundesrates sind von den Teilnehmern mehrheitlich positiv aufgenommen worden. Hauptpfeiler der Teilrevision des Asylgesetzes bilden die Bestimmungen über die Drittstaatenregelung, die Ersatzmassnahmen bei nicht vollziehbaren Wegweisungen sowie die Neuausrichtung bei der Subventionierung der Kantone.

Die Drittstaatenregelung wurde von den meisten Kantonen tendenziell gut- geheissen, während Hilfswerke und kirchliche Organisationen diese als zu restriktiv empfinden. Gerade umgekehrt ist die Haltung zu den vorge-schlagenen Ersatzmassnahmen bei nicht vollziehbaren Wegweisungen. Das neue Abgeltungssystem wird von den Kantonen mehrheitlich begrüsst. Zu den einzelnen Punkten:

Drittstaatenregelung

In den Augen der meisten Vernehmlassungsteilnehmer soll grundsätzlich an der Drittstaatenregelung festgehalten werden. Diese sieht vor, dass eine Person, die sich vor der Einreichung ihres Asylgesuches in einem sicheren Drittstaat aufgehalten hat, in diesen Staat weggewiesen werden soll – sofern sie dorthin zurückkehren kann - ohne dass auf ihr Asylgesuch eingetreten wird. Einige Vernehmlassungsteilnehmer verlangen sowohl Konkretisierungen als auch Ausnahmebestimmungen bei der Drittstaatenregelung.

Vorgehen bei nicht vollziehbaren Wegweisungen

Die Vernehmlassungsteilnehmer sind sich bewusst, dass es Personen gibt, die aufgrund verschiedener Umstände unser Land nicht verlassen können und deshalb zu einem grossen Teil vorläufig aufgenommen sind. Die Vernehmlassungsteilnehmer haben Verständnis dafür, dass solchen Personen die Integration erleichtert werden sollte.

Uneinigkeit besteht darin, nach wieviel Jahren sie eine Anwesenheits-berechtigung erhalten, wie und in welchen Bereichen die Integration verbessert werden soll und wer das Kostenrisiko bei fürsorgeabhängigen Personen zukünftig tragen soll.

Soziales und Arbeitsmarktzugang

Am Wechsel hin zu Globalpauschalen aufgrund elektronischer Daten, der Einführung von institutionellen Anreizen sowie dem Prinzip der Kostendeckung für kostengünstige Lösungen auf Gesetzesstufe soll nach Meinung der meisten Vernehmlassungsteilnehmer festgehalten werden. Die Grundpfeiler für die Berechnung der Pauschalen werden weiterhin mit den Kantonen zusammen erarbeitet.

In speziellen Situationen soll der Bundesrat die Möglichkeit haben, für bestimmte Gruppen von Asylsuchenden ein Arbeitsverbot einzuführen.

Weitere Auskünfte:

Brigitte Hauser-Süess, Bundesamt für Flüchtlinge, 031/325 93 50

Dominique Boillat, Bundesamt für Flüchtlinge, 031/325 98 80