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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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 Bundesrat zum Stand der neuen bilateralen Verhandlungen mit der EU - Mündliche Information durch Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz

 Der Bundesrat hat sich heute über den Stand der neuen bilateralen Verhandlungen mit der EU ausgesprochen und Aufträge im Hinblick auf das weitere Vorgehen bestimmt. Entscheide in der Sache hatte er heute nicht zu treffen.

Angesichts des substanziellen schweizerischen Angebots ist der Stillstand bei den Betrugsverhandlungen für den Bundesrat enttäuschend. Bei diesem Stand der Dinge ist es für den Bundesrat wichtig, eine politische Gesamtschau über den Fortgang der Verhandlungen zu haben und eine gründliche Lagebeurteilung vorzunehmen.

Der Bundesrat hat in der Diskussion seinen klaren Willen bekräftigt, den zweiten Zyklus von bilateralen Verhandlungen mit der Europäischen Union zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Voraussetzung dafür ist ein insgesamt ausgewogenes Resultat.

 Der Bundesrat hat stets betont, dass das schweizerische Bankgeheimnis nicht verhandelbar ist. Kriminelle Aktivitäten werden vom Bankgeheimnis aber nicht geschützt. Es gilt, eine angemessene Form der Rechtshilfe zu finden, die sowohl dem Bankgeheimnis als auch den Erfordernissen der internationalen Zusammenarbeit Rechnung trägt.

 Die Schweiz ist bereit, Verhandlungen über die Zinsbesteuerung am 8. Mai 2002 zu beginnen, sofern die EU bis zu diesem Zeitpunkt die von der Kommission gutgeheissenen Mandate formell verabschiedet hat und im Dossier Jugend und Bildung zumindest eine verbindliche schriftliche Zusage vorliegt, dass dieses Mandat innert einer bestimmten Frist nachgeliefert wird.

Bern, 24. April 2002