Der Bundesrat hat sich heute über
den Stand der neuen bilateralen Verhandlungen mit der EU ausgesprochen und
Aufträge im Hinblick auf das weitere Vorgehen bestimmt. Entscheide in der Sache
hatte er heute nicht zu treffen.
Angesichts des substanziellen
schweizerischen Angebots ist der Stillstand bei den Betrugsverhandlungen für den
Bundesrat enttäuschend. Bei diesem Stand der Dinge ist es für den Bundesrat
wichtig, eine politische Gesamtschau über den Fortgang der Verhandlungen zu
haben und eine gründliche Lagebeurteilung vorzunehmen.
Der Bundesrat hat in der Diskussion seinen
klaren Willen bekräftigt, den zweiten Zyklus von bilateralen Verhandlungen mit
der Europäischen Union zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.
Voraussetzung dafür ist ein insgesamt ausgewogenes
Resultat.
Der Bundesrat hat stets betont, dass das
schweizerische Bankgeheimnis nicht verhandelbar ist. Kriminelle Aktivitäten
werden vom Bankgeheimnis aber nicht geschützt. Es gilt, eine angemessene Form
der Rechtshilfe zu finden, die sowohl dem Bankgeheimnis als auch den
Erfordernissen der internationalen Zusammenarbeit Rechnung
trägt.
Die Schweiz ist bereit, Verhandlungen über die Zinsbesteuerung am 8. Mai 2002 zu beginnen, sofern die EU bis zu diesem Zeitpunkt die von der Kommission gutgeheissenen Mandate formell verabschiedet hat und im Dossier Jugend und Bildung zumindest eine verbindliche schriftliche Zusage vorliegt, dass dieses Mandat innert einer bestimmten Frist nachgeliefert wird.
Bern, 24. April
2002